AOK-Vorstoß kann nicht mit Corona begründet werden
Auch die von der AOK vorgeschlagene Aussetzung der Auffälligkeitsprüfungen nach § 273 SGB V bis 2020 widerspricht vollständig dem Ziel, die Manipulationssicherheit zu erhöhen und Verstöße zu ahnden, wie sie der Gesetzgeber mit dem GKV-FKG verfolgt hat.
Mit beiden Forderungen unternehme die AOK den durchsichtigen Versuch, unter Verweis auf die Corona-Pandemie die gerechtfertigten Maßnahmen zur Manipulationssicherheit auszuhebeln, um ihre Vorteile im Wettbewerb zu behalten. Insbesondere die Aussetzung der Auffälligkeitsprüfungen würde dabei zurückliegende Manipulationen – obwohl sie nachweisbar sind – von einer Sanktionierung ausnehmen. Das widerspreche jeder Vorstellung von einem fairen Wettbewerb, so das RSA-Bündnis.
An Regelungen aus dem GKV-FKG wie geplant festhalten
Das RSA-Bündnis fordert die Politik auf, an den Regelungen aus dem GKV-FKG wie geplant festzuhalten und damit etwaige Manipulationen im Morbi-RSA rückwirkend zu sanktionieren und in Zukunft zu verhindern. Die Versuche des AOK-BV konterkarieren die Bemühungen des Gesetzgebers, faire Wettbewerbsregelungen zwischen den Krankenkassen zu schaffen.