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AOK-Vorstoß kann nicht mit Corona begründet werden

07.06.2021 16:59
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), BKK-Dachverband und IKK e.V. (RSA-Bündnis) weisen aktuelle Forderungen des AOK-Bundesverbandes nach einem Aussetzen der Manipulationsbremse im Finanzausgleich der Krankenkassen (Morbi-RSA) entschieden zurück. Der Versuch, im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine Verschiebung der Inkraftsetzung der Manipulationsbremse zu erreichen, wertet das RSA-Bündnis als klaren Versuch, „auf Zeit zu spielen“, um wirksame Instrumente zur Manipulationsbekämpfung im RSA auszuhebeln.

Auch die von der AOK vorgeschlagene Aussetzung der Auffälligkeitsprüfungen nach § 273 SGB V bis 2020 widerspricht vollständig dem Ziel, die Manipulationssicherheit zu erhöhen und Verstöße zu ahnden, wie sie der Gesetzgeber mit dem GKV-FKG verfolgt hat.

Mit beiden Forderungen unternehme die AOK den durchsichtigen Versuch, unter Verweis auf die Corona-Pandemie die gerechtfertigten Maßnahmen zur Manipulationssicherheit auszuhebeln, um ihre Vorteile im Wettbewerb zu behalten. Insbesondere die Aussetzung der Auffälligkeitsprüfungen würde dabei zurückliegende Manipulationen – obwohl sie nachweisbar sind – von einer Sanktionierung ausnehmen. Das widerspreche jeder Vorstellung von einem fairen Wettbewerb, so das RSA-Bündnis.

An Regelungen aus dem GKV-FKG wie geplant festhalten

Das RSA-Bündnis fordert die Politik auf, an den Regelungen aus dem GKV-FKG wie geplant festzuhalten und damit etwaige Manipulationen im Morbi-RSA rückwirkend zu sanktionieren und in Zukunft zu verhindern. Die Versuche des AOK-BV konterkarieren die Bemühungen des Gesetzgebers, faire Wettbewerbsregelungen zwischen den Krankenkassen zu schaffen.

Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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