Apotheker erarbeiten Einsparungen der Krankenkassen – ohne Gegenleistung
Die Apotheken müssen dabei für jeden Patienten herausfinden, welche Verträge seine Kasse abgeschlossen hat und welches Arzneimittel sie ihm geben dürfen. Sie müssen auch klären, ob der Patient das Produkt vom vorgegebenen Hersteller verträgt, zum Beispiel wegen der Hilfsstoffe, und ihn dann auch noch bei wechselnden Herstellern beraten, um Verunsicherungen auszuräumen.
„Diese enorme Leistung der Apotheker und ihrer Mitarbeiter sollten die Krankenkassen eigentlich wertschätzen“, stellt Dr. Detlef Weidemann, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes, fest. „Die Rabattverträge haben in den Apotheken zu immensem Aufwand und bei den Patienten zu Verunsicherung geführt. Dennoch wurde in den letzten Jahren in Hessen 98 Prozent aller Verordnungen, die rabattfähige Wirkstoffe enthielten, korrekt beliefert. Dieser Aufwand wird den Apotheken bislang in keiner Weise vergütet.“