ARZNEIMITTEL-CHAOS: RABATTVERTRÄGE DER KRANKENKASSEN BETROFFENArzneimittel-Chaos: Rabattverträge der Krankenkassen betroffen
So darf beispielsweise der Blutdrucksenker Irbesartan des Herstellers Heumann in den Apotheken nicht mehr abgegeben werden - damit können die Rabattverträge von AOK, Barmer GEK, DAK Gesundheit, hkk, IKK Classic und Vereinigter IKK nicht mehr bedient werden. Ebenfalls betroffen ist das Antidepressivum Venlafaxin - dafür haben Barmer GEK, DAK und zahlreiche Betriebs- und Innungskrankenkassen Rabattverträge mit Heumann abgeschlossen. Der Hersteller Hormosan ist mit dem Antibiotikum Cefpodoxim Rabattpartner der AOK Bayern, mit dem Antiepileptikum Levetiracetam bei der AOK Bayern und der KKH Allianz vertreten.
In der Apotheke lässt sich nach der kurzfristigen Entscheidung des BfArM laut Recherchen von APOTHEKE ADHOC bislang kaum nachvollziehen, was an Patienten abgegeben werden kann und was nicht. Denn viele Pharmaunternehmen haben für ihre Produkte gleich mehrere Zulassungen in der Tasche, und die wurden von unterschiedlichen Dienstleistern gekauft. So sind von der BfArM-Entscheidung zwar bestimmte Zulassungen betroffen, deren Dubletten aber weiterhin verkehrsfähig. Weitere Einschränkungen drohen, wenn die EU-Arzneimittelbehörde EMA im Januar die Prüfung von 1250 weiteren Zulassungen abgeschlossen hat.
Die Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Rabattverträge für Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen mit Herstellern abgeschlossen, um Arzneimittelkosten zu senken.