Arzneimittel: Preisregulierungen des Gesetzgebers ausgereizt
Die Krankenkassen seien trotz
der Warnungen der Industrie bewusst das Risiko eingegangen, dass Patienten nun
bei vielen Arzneimitteln wieder tiefer in die Tasche greifen müssen, so
Fahrenkamp weiter. „Teilweise wurden die neuen Festbeträge um bis zu 40 Prozent
nach unten korrigiert. Wenn die Krankenkassen nun ein weiteres Absenken dieser
Grenze um mindestens 30 Prozent verlangen, um erneut Zuzahlungbefreiung für die
Patienten zu erreichen, wird die Unverhältnismäßigkeit der Forderung
deutlich.“ Die Gewinner seien in jedem
Falle die Krankenkassen, sagte der BPI-Hauptgeschäftsführer. Senke ein
Hersteller seine Abgabepreise nicht um mindestens 30 Prozent unterhalb des
ausgewiesenen Festbetrages, fallen für patentfreie wirkstoffgleiche Arzneimittel
10-prozentige Generika-Zwangsabschläge zugunsten der Krankenkassen an. Darüber
hinaus haben viele Krankenkassen Rabattverträge im Bereich weit unterhalb der
Festbeträge abgeschlossen und erzielen somit weitere Kasseneinnahmen.