Arzneimittelproduktion: AOK will Abhängigkeit von nur wenigen internationalen Produktionsstandorten verringern und schreibt fünf Antibiotika-Wirkstoffe gesondert aus
„Problematische Produktionsbedingungen innerhalb der sich ergebenden langen Versorgungsketten können hierzulande Lieferengpässe verursachen. Wir möchten darauf hinwirken, dass pharmazeutische Unternehmen so arbeiten, dass sich in Europa etablierte Arbeits- und Umweltschutzstandards gegen weniger strenge Vorgaben behaupten können.“ Insbesondere die Herstellung antibiotischer Wirkstoffe müsse unter strengeren Auflagen für den Umweltschutz stattfinden. Wenn sich multiresistente Keime über Industrieabwässer ausbreiten könnten, sei die Wirksamkeit von Antibiotika gefährdet. „Die AOK setzt nun mit einer gesonderten Ausschreibung für antibiotische Wirkstoffe neue Standards für Versorgungssicherheit und Umweltschutz.“ Ab 14. September 2020 werden mit „AOK Z1“ fünf Antibiotika-Wirkstoffe ausgeschrieben.
Bauernfeind: „Wir vergeben in ‚AOK Z1‘ nicht einfach an den günstigsten Anbieter. Wir lassen erweiterte Zuschlagskriterien einfließen wie etwa Länge der Lieferkette, Umweltaspekte und die Einhaltung örtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes!“ Schon in den kürzlich veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen der Rabattvertragstranche XXIV hatte sich die AOK-Gemeinschaft ein Sonderkündigungsrecht gesichert, falls Vertragspartner oder Drittunternehmen gegen am Produktionsstandort geltende Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen verstoßen. Für die fünf antibiotischen Wirkstoffe, die die AOK-Gemeinschaft gesondert im Drei-Partner-Modell ausschreibt, erweitert sie ihre Zuschlagskriterien um Merkmale, die in ihrer Summe einen Vergabebonus von bis zu 16 Prozent ausmachen können. Das kann gerade kleineren Unternehmen entgegenkommen, weil nicht automatisch der günstigste Bieter den Zuschlag erhält, sondern derjenige, der flexibel agieren kann. Am besten gelingt das Unternehmen, die ohnehin bereits in Standort- und Umweltkriterien investiert haben. Bieter schöpfen diesen Bonus vor allem dann voll aus, wenn die Produktion der Wirkstoffe, deren Weiterverarbeitung und die Verpackung der fertigen Arzneimittel nach den in der EU geltenden oder über Freihandelsabkommen abgesicherte Mindeststandards ausgerichtet ist.*) Ebenfalls positiv gewichtet wird die Einhaltung von am Produktionsstandort geltenden Vorgaben zu Grenzwerten für Arzneimittelrückstände im Produktionsabwasser. Als Knock-out-Kriterium gelten Bündelpackungen, die wegen ihres unnötig hohen Kunststoffverbrauchs als umweltbelastend eingestuft werden.
Durch die Weiterentwicklung ihrer Ausschreibungskriterien passe die AOK-Gemeinschaft das wirksamste Steuerungsinstrument des generischen Arzneimittelmarkts aktuellen Gegebenheiten an, führt Johannes Bauernfeind weiter aus. Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass das deutsche Rabattvertragssystem die Arzneimittelversorgung resistenter gegen Lieferengpässe mache als das auf nicht geregelten Märkten möglich sei. „Die AOK unterstützt das auch im Kontext der deutschen EU-Ratspräsidentschaft derzeit rege diskutierte Ziel, die Versorgungssicherheit bei wichtigen Arzneimitteln zu stärken. Wir haben schon immer darauf hingewiesen, dass sich dieses Ziel nur in einem europäischen Rahmen sinnvoll gestalten lässt und ergreifen alle Gestaltungsmöglichkeiten, die sich uns dabei bieten.“
*) EU-Mitgliedstaaten, Unterzeichnerstaaten des General Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation (WHO), Staaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen hat