Ins Stocken geraten
Auch Landesgesetze und noch nicht arbeitsfähige Einrichtungen in einigen Bundesländern sind Bestandteil der Mängelliste, die nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes für die Gutachter aus heutiger Sicht bis Ende 2017 nicht realisierbar erscheint. Nur für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland scheint dieses der Zeitkorridor auszureichen.
Kritisch hingegen sehen die Gutachter die Situation in acht von 16 Bundesländern. In den übrigen Ländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stuft Prognos ein planmäßiges Zielerreichen sogar als gefährdet ein.
Prüfauftrag für die Krankenkassen
Den gesetzlichen Krankenkassen obliegt Ende 2017 die Prüfung davon, ob die klinischen Krebsregister voll arbeitsfähig sind. Nur dann dürfen die Krankenkassen sie auf Dauer finanzieren. Um seine Mitglieder bei diesem umfangreichen Prüfauftrag zu unterstützen, wird der GKV-Spitzenverband in den kommenden Monaten zusammen mit den Krankenkassen einen bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstab entwickeln. Falls in einem Land noch nicht alle Kriterien erfüllt werden, hat der Gesetzgeber eine Nachbesserungsfrist bis Ende 2018 eingeräumt.
In der seit 2014 währenden Aufbausphase gibt es diese Einschränkungen nicht. Schon seit 2014 erhalten die Register nach dem Willen des Gesetzgebers daher eine Förderung durch die Krankenversicherung (derzeit 125 Euro pro Fall). Bei einer vollständigen Datenerfassung in den Bundesländern betragen die Registerkosten für die gesetzliche Krankenversicherung laut GKV-Spitzenverband künftig insgesamt ca. 50 Mio. Euro pro Jahr.