Aussetzung des Stationsbezugs – ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung
„Unser Hauptkritikpunkt an den PPP-RL war immer der starre Stationsbezug. Dieser macht moderne Therapiekonzepte schier unmöglich und führte aus Sicht der Praktiker zu einer Verschlechterung der Versorgung. Es ist von großer Bedeutung, dass hier ein Umdenken eingesetzt hat und wir mit der dreijährigen Aussetzung ein klares Zeichen für moderne therapeutische Konzepte bekommen haben“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Neben diesem zentralen Kompromiss war auch die Aussetzung der Sanktionen im Jahr 2023 für die Kliniken für die Zustimmung zur Richtlinie unabdingbar. Gerade in der jetzigen finanziell für die Kliniken bedrohlichen Situation wären weitere Sanktionen nicht akzeptabel gewesen. Außerdem wurde gerade für die Stand-Alone-Tageskliniken eine Erleichterung bei der Erreichung der Mindestvorgaben erzielt, die zur Sicherstellung der wohnortnahen psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung beitragen wird.
„Insgesamt ist es ein Kompromiss, der Chancen bietet, die psychiatrische und psychosomatische Versorgung zu sichern, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Sicherlich hätten wir uns mehr gewünscht, aber gerade die Abkehr vom Stationsbezug und die Aussetzung der Sanktionen war für uns ein großes Anliegen, zum Nutzen der Patientinnen und Patienten“, so Gaß.