BAH: Krankenkassen machen Überschuss – zu Lasten der Versorgungssicherheit
So seien allein die Einsparungen, die die GKV durch Rabattverträge erzielt habe, um 9 Prozent gestiegen. „Rabattverträge dürfen nicht alleine Einsparungen zum Ziel haben. Krankenkassen müssen auch die Versorgungssicherheit im Blick haben. Eine gesetzliche Vorgabe, dass Krankenkassen mit mindestens drei Herstellern Rabattverträge abschließen müssen, würde die Gefahr von Lieferengpässen verringern“, ergänzt Kortland mit Blick auf das geplante „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV).
„Arzneimittel, bei denen ein Engpass in der Versorgung ein besonderes Risiko darstellen würde, sollten grundsätzlich von Ausschreibungen der Krankenkassen freigestellt sein. Dies betrifft beispielsweise die Herstellung von Zubereitungen in der Onkologie. Rabattverträge sind in diesem sensiblen Versorgungsbereich fehl am Platz und stellen einen Nährboden für zukünftige Versorgungsengpässe dar“, so Kortland weiter.