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BAH: Mischpreisurteil - Gesetzeslücke schließen, Verunsicherung vermeiden

29.06.2017 10:37
Das am 28.6.17 gefällte Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zum Mischpreis gefährdet die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und erfordert dringend den Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, ist sich der BAH sicher. Dieser müsse nun klarstellen, dass der verhandelte oder festgesetzte Erstattungsbetrag auch weiterhin für alle Patienten und zugelassenen Anwendungsgebiete gültig ist. Denn zum einen stelle er ohnehin schon einen Kompromiss zwischen Herstellern und Krankenkassen dar. Und zum anderen berücksichtige er in seiner Höhe ja gerade den gestaffelten Nutzen.

„Das Urteil trägt zu einer erheblichen Verunsicherung bei allen Beteiligten bei. Es besteht die Gefahr, dass Ärzte innovative Arzneimittel aus Angst vor Regressen nicht mehr verordnen“, sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). „Der Gesetzgeber sollte nicht warten, bis möglicherweise das Bundessozialgericht eine Entscheidung trifft, sondern  in der neuen Legislaturperiode eine Lösung anstreben“, so Kortland weiter.

Von dem Urteil sind Arzneimittel betroffen, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für bestimmte Patientengruppen einen Zusatznutzen anerkannt hat, für andere – zum Beispiel aus formalen Gründen – nicht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vertritt die Auffassung, dass bei diesen Arzneimitteln ein Erstattungsbetrag, der sowohl Patientengruppen mit als auch jene ohne Zusatznutzen einpreist, nicht als wirtschaftlich erachtet wird, wenn das Arzneimittel für die Patientengruppe ohne Zusatznutzen teurer ist, als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Bereits im März hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im einstweiligen Rechtsschutz entsprechend entschieden. Nach Auswertung des BAH für die Jahre 2015 und 2016 ist rund jedes fünfte Arzneimittel, das die frühe Nutzenbewertung durchlaufen hat, von dieser Konstellation betroffen.

 

Editorial

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