BDI begrüßt mehr Mut zu Selektivverträgen
„Die Stärkung der Selektivverträge durch die Verpflichtung der Krankenkassen, sämtliche Tarife als Wahltarife ihren Versicherten anzubieten, ist ein sinnvolles Instrumentarium, um wettbewerbliche Strukturen in die Krankenkassenlandschaft zurückzubringen.“, so Tilo Radau, Geschäftsführer des BDI.
Hierfür sei vorab jedoch eine Definition der Grundversorgung als Standardtarif notwendig, auf dem aufbauend weitere Wahltarife in Form des selektiven Kontrahierens angeboten werden können.
Im Weiteren schlägt die Monopolkommission vor, an der Pflicht zu hausarztzentrierten Versorgungsverträgen zwar festzuhalten, diese jedoch nicht mehr daran zu binden, dass der Vertragspartner mindestens 50% der Hausärzte in einem Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten muss. Dies ist vor dem Hintergrund einer notwendigen Diskussion über die zukünftige Grundversorgung nur zu begrüßen. „Damit wird die zukünftige Grundversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland auf eine breitere Basis gestellt.“, so Radau.