BDI unterstützt Stellungnahme des Deutschen Ethikrats
Mit dieser Forderung unterstützt der Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten, BDI e.V., Dr. Wolfgang Wesiack, eine entsprechende Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Frage der Bewertung von Nutzen und Kosten im Gesundheitswesen. Dass die Politik die Augen vor den Problemen verschließe, zeigten die abwehrenden Äußerungen maßgeblicher Gesundheitspolitiker wie Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Wesiack: „Wir führen keine Phantomdebatte, wie Spahn es gesagt hat, sondern wir legen den Finger in eine schmerzende Wunde.“ Dagegen gehöre das „riesige Sparpotenzial“, das Lauterbach mal wieder entdeckt zu haben glaube, in der Tat in den Bereich der Phantome.
Die Öffentlichkeit sei in der Diskussion schon weiter als die Politik, weil ihr klar sei, dass es für eine begrenzte
Menge Geld nicht unbegrenzte Leistungen geben könne. Wenn es nicht mehr möglich sein sollte, ein umfassendes medizinisches Versorgungssystem zu finanzieren, in dem jeder Bürger jedwede medizinisch sinnvolle Leistung in Anspruch nehmen könne, müsse über legitime Ansprüche und faire Verteilung, also letztlich über soziale Gerechtigkeit in Fragen der Gesundheitsversorgung diskutiert werden – mit dieser Feststellung habe der Ethikrat uneingeschränkt recht.
Dagegen sei jede Form einer „verdeckten Rationierung“ medizinischer Leistungen abzulehnen, so Wesiack, notwendige Rationierungsentscheidungen dürften nicht an den einzelnen Arzt oder die einzelne Pflegekraft delegiert werden.
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