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Bedarfsplanung soll Schmerzmedizin berücksichtigen

29.03.2022 15:37
Die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung soll künftig den Bedarf in der Schmerzmedizin berücksichtigen. Sich dafür einzusetzen, versprachen Ende März die Vertreter der Ampelkoalition Prof. Dr. Armin Grau (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) und Prof. Dr. Andrew Ullmann (MdB, FDP). Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) und ihr Präsident Dr. Johannes Horlemann fordern weiterhin die Einführung des Facharztes für Schmerzmedizin, um die Nachbesetzung schmerzmedizinischer Praxen zu sichern. Mit dieser gesundheitspolitischen Diskussion endete der diesjährige Deutsche Schmerz- und Palliativtag, der mit knapp 3.500 Teilnehmern online stattfand.

In Deutschland versorgen aktuell rund 1.321 ambulant tätige Schmerzmediziner die zunehmende Zahl an Patienten. Für eine flächendeckende Versorgung der rund 3,9 Millionen schwerstgradig Schmerzkranken wären mindestens 10.000 ausgebildete Schmerzmediziner nötig. Schmerzpatienten sind aktuell also massiv unterversorgt und müssen trotz ihrer starken Beschwerden lange auf einen Termin bei einem Spezialisten warten. Anreize für junge Schmerzmediziner schaffen Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion, gesundheitspolitische Vertreter aus dem Bundestag sowie Vertreter der DGS, waren sich einig, dass mehr Schmerzmediziner ausgebildet werden müssen. Dr. Silvia Maurer, Vizepräsidentin der DGS, beklagte allerdings Nachwuchsprobleme. Ärzte, die sich schmerzmedizinisch qualifizieren wollen, müssten zunächst ein etwa 6 ½ Jahre dauerndes Studium und anschließend eine ca. 7-jährige Facharztausbildung absolvieren, bevor sie die Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ angehen könnten. Um das auf sich zu nehmen, müsste es auch monetäre Anreize für junge Ärzte geben. Grau bestätigte, dass eine zeitintensive Anamnese Basis für die Diagnostik sei und daher vergütet werden müsse.

GBA-Gutachten bestätigt Notwendigkeit des Facharztes

Für den „Facharzt für Schmerzmedizin“ spreche das „Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses1, sagte Horlemann. Dieses bestätige, dass für eine gute Versorgung von Schmerzpatienten der Facharzt notwendig sei. Zudem forderte Horlemann, das Thema nicht der ärztlichen Selbstverwaltung zu überlassen. Die Politik müsse die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Für die bio-psycho- soziale Begleitung von Schmerzpatienten sei ein integrativer Blick notwendig, der in keiner Einzeldisziplin abgebildet sei. Das führe dazu, dass schmerzmedizinisch tätige Ärzte, wie Horlemann selbst, über das Rentenalter hinaus tätig sind, da sie keine geeigneten Nachfolger für die Versorgung ihrer Schmerzpatienten finden. Grau versprach, sich dafür einzusetzen, dass die Bedarfsplanung die Schmerzmedizin künftig berücksichtige, um so den Weg für eine bessere Versorgung zu bereiten: „Überall, wo Patienten Schmerztherapeuten brauchen, sollen sie ihn auch vorfinden.“ Auch Ullmann will das Ziel verfolgen, die Bedarfsplanung künftig an der Zusatzbezeichnung auszurichten, um die Praxisnachfolge zu sichern.

Vertrag entbürokratisiert Verordnung von Cannabinoiden

Ein weiteres Thema der gesundheitspolitischen Diskussion war die Versorgung von Schmerzpatienten mit Cannabinoiden. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. hatte kürzlich mit der AOK Rheinland/Hamburg einen Vertrag zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Patienten mit Cannabinoiden für den medizinischen Bedarf geschlossen. Basis für die vereinfachte Verordnung entsprechender Präparate ist demnach die Qualifizierung der teilnehmenden Vertragsärzte über ein 20-stündiges Curriculum. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet. Aktuell sind die Hürden für den Einsatz von Cannabinoiden noch hoch. Ärzte müssen die Verordnung bei der Krankenkasse der Patienten genehmigen lassen und das Genehmigungsverfahren braucht Zeit. Etwa ein Drittel der Anträge werden aktuell abgelehnt. Horlemann lobte, der Strukturvertrag mit der AOK sei ein Leuchtturmprojekt. Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, ist sicher, dass sich auch andere Krankenkassen diesem Vertrag anschließen werden.

 

1 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Abnahme des Endberichts „Gutachten zur
Weiterentwicklung der Bedarfsplanung i.S.d. §§ 99 ff. SGB V zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung“ vom 20. September 2018. https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3493/2018-09-20_Endbericht-Gutachten-Weiterentwickklung-Bedarfsplanung.pdf

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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