Von Stillfried: Beim Konzept des Gesundheitskiosks sollte Anbindung an behandelnde Arztpraxen gesondert berücksichtigt werden
„Die Einrichtung von Gesundheitskiosken, einst als Innovationsfondsprojekt gestartet, ist ein zentrales gesundheitspolitisches Vorhaben der Bundesregierung. In sozial benachteiligten Quartieren sollen Versorgungslücken durch niedrigschwellige medizinische Angebote geschlossen werden. Warum dies allerdings nur in einer engen Anbindung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschehen soll, ist nicht nachvollziehbar. Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt zwar wichtige Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention wahr. Der zentrale Ort, an dem haus- und fachärztliche Versorgung in der Stadt und auf dem Land stattfindet, sind aber die niedergelassenen Arztpraxen. Deshalb kommt es auf eine sehr enge Kooperation an, nicht nur in der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben auf ärztliche Veranlassung, sondern auch in der Beratung von Patientinnen und Patienten, etwa in der Ernährungsberatung für Diabetiker, die auf andere Elemente des Therapie-Managements abgestimmt sein müssen. Auch die Evaluation des Projekts in Hamburg hat gezeigt, dass ein Kiosk dann erfolgreich ist, wenn ein Netz von Praxen aktiv dahintersteht und Praxen Patientinnen und Patienten aktiv für bestimmte Fragestellungen an den Kiosk verweisen können (social prescribing). Bei der weiteren Ausgestaltung des Konzepts sollte daher auch die Anbindung an behandelnde Arztpraxen gesondert berücksichtigt werden.“