Beratung in Apotheken
Das wachsende Interesse von Patienten an alternativen Therapierichtungen und homöopathischen Arzneimitteln kann in Apotheken immer besser befriedigt werden: Derzeit ermöglichen 100 Betriebs- und Innungskrankenkassen ihren Versicherten eine gezielte Versorgung bei qualifizierten Ärzten und Apothekern. Rund 3.000 Apotheken aus dem gesamten Bundesgebiet nehmen an insgesamt fünf verschiedenen Einzel-, Beitritts- und Rahmenverträgen teil. Das teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Vertragspartner ist neben Kassen und DAV auch der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) mit rund 4.000 Mitgliedern.
Homöopathische Arzneimittel werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Im Rahmen der Selbstmedikation müssen diese Präparate bei Bedarf von den Patienten komplett selbst bezahlt werden. Etliche Kassen bieten jedoch einen "Wahltarif für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen" an. In diesem Fall muss sich der Versicherte für eine bestimmte Zeit an seine Kasse binden und einen Zusatzbeitrag entrichten, ihm werden jedoch im Gegenzug die Kosten für homöopathische Arzneimittel von seiner Kasse erstattet. Über eine solche Option kann sich jeder Versicherte bei seiner Krankenkasse informieren.
Neben einem Wahltarif können viele Versicherte auch die Vorteile von Homöopathieverträgen nutzen: Sofern auch ihre Krankenkasse, ihr Arzt und ihre Apotheke die Teilnahme erklärt haben, können sich die Patienten umfassend betreuen lassen. In der Apotheke betrifft dies u.a. die Beratung über die Anwendung der homöopathischen Präparate, die Versorgung mit Arzneimitteln seltener Potenzen und Darreichungsformen sowie die Kommunikation mit den homöopathischen Arzt. Die teilnehmenden Apotheken sind dafür besonders qualifiziert durch spezielle Fort- und Weiterbildungen in Naturheilverfahren und Homöopathie.