Beratungen über eine koordinierte Hilfe für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche werden beginnen
Der G-BA überträgt diesen Arbeitsauftrag dem Unterausschuss Psychotherapie. Damit erweitert sich das bisherige Arbeitsspektrum des Unterausschusses: Neben Fragen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung kommen nun auch Sektorengrenzen überschreitende Aspekte für eine koordinierte und strukturierte Versorgung (§ 92 Absatz 6b SGB V) hinzu. Das spiegelt sich auch in seinem neuen Namen wider: Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung. Für die Beratung des Auftrags gemäß § 92 Absatz 6b SGB V wird im Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung auf der Seite der Leistungserbringer nun neben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertreten sein. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist bei Fragen zur Richtlinie für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung von schwer psychisch erkrankten Erwachsenen (KSVPsych-RL) stimmberechtigt.
Kernelement der 2021 neu beschlossenen KSVPsych-RL ist die koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten durch berufsgruppenübergreifende Behandlungsteams. Auch für die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen soll nun eine Regelung erarbeitet werden, die eine bessere Koordination der Versorgung gewährleistet, den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung und umgekehrt erleichtert sowie durch abgestimmte Prozesse eine höhere Versorgungseffizienz ermöglicht.
Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung am 3. März 2022 in Kraft.