Berufliche Wiedereingliederung psychisch Kranker besser unterstützen
Eine neue Erhebung der Betriebskrankenkassen (BKK) bestätigt: Psychische Störungen gehören zu den häufigsten Ursachen für lange Krankschreibungen. Die Betroffenen fehlen durchschnittlich 37 Tage, die Langzeiterkrankten unter ihnen sogar durchschnittlich 185 Tage.
Kleinere Unternhemen bräuchten im Gegensatz zu größeren mehr Unterstützung bei der Wiedereingliederung, da größere Unternehmen meist über eine effektivere betriebliche Gesundheitsförderung und über ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) verfügten, erläutert Bergmann. Es sei dringend nötig, das BEM auch in kleinen und mittleren Firmen zu verbessern. „Die Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie und Nervenheilkunde vor Ort stehen für das BEM in kleineren und mittleren Unternehmen bereit“, betont Dr. med. habil. Paul Reuther, Leiter eines ambulanten neurologischen Rehabilitationszentrums und ehemaliges Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte.
Die stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf – auch Hamburger Modell genannt – soll Arbeitnehmern nach längerer Krankheit den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt erleichtern. Der Arbeitnehmer bleibt während der Zeit krankgeschrieben. Er erhält daher grundsätzlich Krankengeld von der Krankenkasse beziehungsweise ein Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger (oder der Berufsgenossenschaft oder der Agentur für Arbeit).
Denn Patienten mit psychischen oder neurologischen Erkrankungen seien während der Wiedereingliederung wegen ihrer krankheitsbedingten aber überwindbaren Minderbelastbarkeit in besonderer Weise auf eine individuelle Beratung und Begleitung angewiesen, die allerdings oft zu kurz komme, wie der Vorsitzende des SPiZ kritisiert. Die Möglichkeit, noch vor Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung eine Belastungserprobung am Arbeitsplatz durchzuführen, werde derzeit nur selten realisiert. Auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollten häufiger als Hilfe bei den Kostenträgern beantragt und dann eingesetzt werden, so Bergmann.
Der Verband fordert daher, dass Fachärzte für Psychiatrie, Neurologie oder Nervenheilkunde die Patienten engmaschiger betreuen können. Außerdem sollten sie mit Zustimmung des Patienten die Arbeitgeber beraten können – wenn möglich in enger Abstimmung mit den Betriebsärzten. Dabei geht es um Betriebsabläufe und um die Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie oft um Umgang mit Minderbelastbarkeit. Allerdings müssten die Kostenträger diese Begleitleistungen – Beratung, Koordination, Supervision oder Coaching – angemessen honorieren.