Berufsverband sieht urologische Patientenversorgung gefährdet
"Es ist absolut unverständlich, warum die Hinhaltetaktik der Krankenkassen in der Hygiene-Thematik von der Politik und den Standesvertretern toleriert wird." Schroeder kritisiert die bislang unangemessene Vergütung der Hygienekosten in urologischen Praxen. Ein allgemeiner Hygienezuschlag war bereits bei den Verhandlungen zur Reform des EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstabs) 2019 zugesagt und sollte im April 2020 eingeführt werden. Auch der Corona-Schutzschirm für Praxen deckt diese Leistungen nicht ab. "Wir Urologen wollen und dürfen unsere Patienten nicht gefährden, weder durch Unterschreiten eines Hygienestandards noch durch Unterlassung von wichtigen Untersuchungen oder operativen Behandlungen", so der BvDU-Präsident weiter. Am 17. März 2021 will sich der Erweiterte Bewertungsausschuss (E-BA) erneut zum Thema beraten.
Praxen legen seit Jahren bei der Hygiene drauf
Schon seit 2012 gelten striktere Richtlinien für die Hygiene bei der Medizinproduktaufbereitung. Sie verursachen enorme Kosten, insbesondere für ambulant operierenden Praxen. Diese Kosten werden nur durch Steigerung des Punktwertes abgebildet und somit nicht real aufgefangen. "Unter Corona sind die Ausgaben für jegliche hygienische Artikel noch einmal massiv gestiegen - beispielsweise haben sterile Handschuhe Preissteigerungen von bis zu 200 Prozent", unterstreicht auch BvDU-Hygieneexperte Dr. Peter Kollenbach. "Zudem wird der erhebliche Mehraufwand für Hygiene-Fortbildungen von Ärzten und medizinischem Fachpersonal, Praxisbegehungen oder Validierungen aktuell weder im EBM abgebildet noch pauschal extra honoriert", erläutert der Leiter des Sachausschusses Qualitätsmanagement und Hauptausschuss-Sprecher des Berufsverbands.
Urologen fordern eine aufwandsgerechte Abbildung der Hygienekosten
"Hygiene duldet keine Kompromisse, somit auch deren Gegenfinanzierung nicht", betont BvDU-Präsident Schroeder. "Wir Urologen stehen für eine hochwertige und hygienisch einwandfreie Patientenversorgung. Es darf nicht sein, dass dieses hohe Gut durch die fehlende Vergütung durch die Krankenkassen gefährdet wird."