Bevölkerungsschutzgesetz: Sicherstellung der Arzneimittelversorgung gelingt nur gemeinsam mit den Herstellern
Das Gesetz ermöglicht dem Bundesgesundheitsministerium weitreichende Eingriffe in die unternehmerische Freiheit der Hersteller.
„Trotz weltweit steigender Nachfrage setzen die Unternehmen alles daran, die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten unter schwierigen Bedingungen sicherzustellen“, ergänzt Cranz. Mithilfe von Kapazitätserweiterungen in der Produktion und Lagerhaltung habe man sich gut vorbereitet, um die Lieferung von rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln an Krankenhäuser und Apotheken weiterhin gewährleisten zu können.
Allerdings sind die Preise von Wirkstoffen und die Logistikkosten aufgrund des Ausfalls von Zulieferern und Transportmitteln weltweit deutlich angestiegen. „Die Herstellungskosten vieler Arzneimittel liegen bei den aktuellen Rahmenbedingungen in vielen Fällen über den möglichen Verkaufspreisen“, erläutert Cranz die Situation.
Vor diesem Hintergrund sei ist es unverständlich, dass einzelne Krankenkassen derzeit Rabattverträge ausschreiben: „Unsere Mitgliedsunternehmen tun derzeit ihr Bestes, um den Anforderungen in der jetzigen Zeit zu begegnen. Sie kümmern sich mit vollem Einsatz um die Produktion von Arzneimitteln. Es wäre nicht sinnvoll, Kapazitäten für administrative Arbeiten abzuziehen.“ Zudem senkt der GKV-Spitzenverband die Erstattungshöchstgrenzen für bestimmte Arzneimittel zum 1. April – auch für die wichtigen Antibiotika Amoxicillin und Moxifloxacin, die vor allem für die Behandlung von bakteriellen Infektionen im HNO-Bereich und der Atemwege eingesetzt werden. Cranz ergänzt: „Rabattverträge sollten angesichts der aktuellen Lage ausgesetzt werden. Zudem ist eine weitere Absenkung der Festbeträge – insbesondere für Antibiotika – nicht angebracht.“