Bewertung der Pandemielage: Hospitalisierungs-Inzidenz um weitere Indikatoren ergänzen
Reinhardt sprach sich dafür aus, die epidemische Lage auf Grundlage des Zusammenwirkens von 7-Tages-Inzidenz, Krankenhausfällen auf den Intensiv- und auf den Normalstationen, der Testpositivrate, der Impfquote sowie der Altersstruktur der SARS-CoV-2-Infizierten zu bewerten. "Nahezu alle dafür notwendigen Daten werden bereits jetzt von den Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und von wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erhoben und zur Verfügung gestellt. Man muss sie nur nutzen", sagte Reinhardt.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Änderungsantrag betont die Bundesärztekammer, dass die Bundesregierung in der Verantwortung stehe, auf wissenschaftlicher Basis mit den vorgenannten Indikatoren ein differenziertes Bewertungs- und Prognosemodell zu entwickeln. Der Index sollte auch grundlegend sein für Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern, welche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie festgelegt werden. Damit ließen sich zugleich mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und auch Akzeptanz der Entscheidungen erreichen.
Die ebenfalls geplante Änderung zur Verpflichtung der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises bei Wahrnehmung bestimmter Angebote des öffentlichen Lebens wird von der Bundesärztekammer unterstützt.