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BITKOM begrüßt E-Health-Gesetz und fordert mehr Tempo

15.01.2015 14:50
Der jetzt zur Ressortabstimmung vorgelegte Referentenentwurf für das E-Health Gesetz ist aus Sicht des BITKOM ein Schritt in die richtige Richtung, bringt aber nicht den notwendigen, schnellen Durchbruch bei der Vernetzung des Gesundheitswesens. „Das Ministerium hat viele wichtige Punkte aufgegriffen und deutlich gemacht, dass mehr Tempo notwendig ist, um ein Gesundheitsnetz zu schaffen, das die medizinische Versorgung der Patienten verbessert“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „An zu vielen Stellen bleibt der Entwurf jedoch hinter den Möglichkeiten zurück.“

Positiv bewertet BITKOM, dass die Einführung zusätzlicher Online-Funktionen der Elektronischen Gesundheitskarte verbindlich geregelt wird und bei Verstreichen von Fristen auch finanzielle Sanktionen drohen. „Drohende Sanktionen erzeugen eine größere Verbindlichkeit“, so Rohleder. „Wir hoffen, dass die überfällige Vernetzung hierdurch schneller in Schwung kommt.“

Unklar bleibe jedoch, so der Verband, wie ein gemeinsames Gesundheitsnetz geschaffen werden soll. Parallelstrukturen, wie sie in der Vergangenheit von der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Hausärzteverband und anderen Einrichtungen der Selbstverwaltung aufgebaut worden seien, blieben erhalten, und die Nutzung wwerde für eine Übergangszeit finanziell gefördert. „Wir brauchen ein einheitliches Netz für das Gesundheitswesen“, erklärt Rohleder. „Nur eine einheitliche Telematik-Infrastruktur ermöglicht die notwendige Kommunikation und sorgt für ein Höchstmaß an Sicherheit.“

Zwiespältig steht BITKOM der Regelung zur Einführung von Medikationsplänen gegenüber, die dem Arzt bei Patienten, die mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, einen Überblick verschaffen sollen. „Ein Medikationsplan macht großen Sinn. Aber weshalb kommt er in Papierform?“, fragt Rohleder. „Dieses wichtige Projekt, das jedes Jahr tausende von Menschenleben retten wird, sollte so schnell wie möglich digitalisiert werden. Der Übergang vom Papierplan zur tagesaktuellen elektronischen Übersicht muss im Gesetz verbindlich geregelt werden.“

Positiv beurteilt Rohleder, dass für Ärzte Anreize geschaffen werden sollen, elektronische Arzt- und Entlassbriefe sowie Notfalldatensätze zu erstellen. „Im Fall der Notfalldatensätze lässt das Gesetz aber bisher offen, mit welcher Vergütung ein Arzt für seine Mehrarbeit rechnen kann“, so Rohleder.

Die Aufnahme der telemedizinischen Befundung von Röntgenaufnahmen in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung ist aus BITKOM-Sicht ebenfalls begrüßenswert. „Das ist zumindest ein Anfang. Es gibt zahlreiche weitere telemedizinische Leistungen, etwa bei chronischer Herzinsuffizienz, zur Schlaganfallversorgung oder bei Diabetes, die schon in vielen Tests gezeigt haben, dass sie die medizinische Versorgung mit einfachen technischen Mitteln verbessern und unter dem Strich Kosten sparen. Der Leistungskatalog sollte schnellstmöglich um weitere telemedizinische Leistungen erweitert und das Thema der Interoperabilität der Systeme entschlossener angegangen werden.“

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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