BKKiU fordern: Finanzausgleich vereinfachen – Versorgungswettbewerb stärken
Die derzeitige Konstruktion des Krankenkassenfinanzausgleichs - ursprünglich gedacht, um die unterschiedliche Versichertenstruktur zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auszugleichen - verleite zur „künstlichen Produktion von Erkrankungen“ und damit zur Manipulation, so Brennenstuhl weiter. „Bei kostengünstigen Volkskrankheiten können die finanziellen Zuweisungen weit über den tatsächlichen Kosten liegen. Grund hierfür ist, dass bei der Auswahl Morbi-RSA-relevanter Krankheiten vor allem die Häufigkeit einer Krankheit und nicht die Höhe ihrer Kosten entscheidet. Dieses `upcoding` führt im ambulanten Bereich zu überhöhten Zuweisungen und gleichzeitig zu überhöhten Arztvergütungen. Dadurch wird die Risikoselektion von Versicherten, die der Morbi-RSA verhindern sollte, im Gegenteil gefördert.“
Dass der Morbi-RSA keine sachgerechte Verteilung der Finanzmittel an die Krankenkassen gewährleistet, werde besonders beim Krankengeld deutlich. Brennenstuhl: „Obwohl das Krankengeld sich nach der Höhe des individuellen Arbeitsentgelts des Versicherten bemisst, werden die Zuweisungen an die Krankenkassen zur Deckung ihrer Krankengeldausgaben nach den üblichen Regeln des Morbi-RSA berechnet, ohne dass die Entgelthöhe berücksichtigt wird: ein offensichtlicher Systemfehler des Morbi-RSA“, erklärte der Vorsitzende der BKKiU.
Außerdem würden sich Maßnahmen der Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung im derzeitigen Morbi-RSA kaum mehr auszahlen, da es hierfür keinerlei speziellen Zuschläge gebe. Dies zeige das rückläufige Interesse der Krankenkassen in der Prävention, so Brennenstuhl.
Die Forderungen der BKKiU: Der Risikostrukturausgleich sei zu vereinfachen, auf bestimmte schwere Erkrankungen zu beschränken und von politischen Entscheidungen unabhängiger zu machen. Zur Existenzsicherung kleinerer Krankenkassen sei ein Hochrisikopool einzuführen, um das Problem der Unterdeckung von Hochkostenfällen zu lösen. Hierfür sollen ab einem bestimmten Schwellenwert die im Morbi-RSA berücksichtigungsfähigen Leistungsausgaben gekappt werden. Ausgaben über dem Schwellenwert würden den Krankenkassen als Vollkostenausgleich (mit oder ohne Selbstbehalt) erstattet. Krankenkassen müssten ihre Beitragsautonomie zurückerhalten, um einen notwendigen Wettbewerb um die beste Prävention und Versorgung zu gewährleisten.
Seit Anfang 2009 orientiert sich der Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen neben den Kriterien Alter, Geschlecht, Anspruch auf Erwerbsminderung auch am Krankheitszustand der Versicherten - der Morbidität. Krankheitsrisiken werden anhand von 80 ausgewählten Krankheitsgruppen berücksichtigt.