Sie sind hier: Startseite News BMG beanstandet G-BA-Beschluss zum weitreichenden Verordnungsausschluss für Harn- und Blutzuckerteststreifen nicht
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

BMG beanstandet G-BA-Beschluss zum weitreichenden Verordnungsausschluss für Harn- und Blutzuckerteststreifen nicht

25.05.2011 11:10
Neue Evidenz ändert am Beschluss vom 17.03.2011 anscheinend nichts

„Der von Ihnen gemäß §94 SGB V vorgelegte Beschluss vom 17.03.2011 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie wird nicht beanstandet. Ich gehe davon aus, dass die im Beschluss formulierten Ausnahmen von dem Verordnungsausschluss den in der Fachinformation entsprechender oraler Antidiabetika formulierten Hinweisen zur Selbstkontrolle von Blut- und/oder Harnzuckerspiegeln durch den Patienten Rechnung tragen“. Mit diesem wenigen Sätzen geht offenbar das Kapitel des von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Selbstmanagements von nicht insulinpflichtigen Typ 2-Diabetikern mittels Blutzuckerteststreifen zu Ende.

Monitor Versorgungsforschung“ (MVF) beschäftigt sich mit der am 6. Juni erscheinenden Ausgabe 03/2011 mit dieser aktuellen Thematik, für die es zwar neue Evidenz der Studienklasse RCT gibt, die aber nicht berücksichtigt wurde.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031