BNK: KV-Vertragskündigungen beeinträchtigen Versorgung von Herzpatienten
Die Kündigung von einzelnen Strukturverträgen in Baden-Württemberg und Verträgen nach §115b SGB V, welche ambulante Operationen betreffen, hätte zur Folge, dass niedergelassene Kardiologen Herzkathederuntersuchungen nicht mehr kostendeckend durchführen könnten. Der BNK-Vorsitzende Norbert Smetak spricht in diesem Zusammenhang von „absurden Praktiken vor dem Hintergrund steigender Kassenbeiträge“: Dabei würden vor der Reform mit einem extra Budget vergütete Leistungen ab 1. Januar 2009 über das Normalbudget abgerechnet. Patienten müssten für solche Untersuchungen zwangsläufig in Krankenhäuser überwiesen werden, da niedergelassene Kardiologen die Leistung aus genannten Gründen nicht mehr anbieten könnten. Dort werde diese dann aber kostenadäquat abgerechnet. Diametral dem Anspruch „ambulant vor stationär“ würden die Krankenkassen ihre geplanten Einsparungen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro im ambulanten Bereich vornehmen und die entstehenden Kosten gingen zu Lasten der Patienten. In der Konsequenz könnte die kardiologische Versorgung nicht mehr auf dem aktuellen Niveau gehalten werden. Exemplarisch dafür stehe die Entwicklung in Niedersachsen, wo Kardiologen schon seit Längerem nicht mehr nach §115 vergütet würden. Der BNK hat hier gegen die noch festzustellende Benachteiligung niedergelassener Kardiologen gegenüber Kliniken juristische Schritte eingeleitet.