Bosch BKK senkt Beitragssatz und erweitert Angebote für Familien
Mit der Senkung ihres Beitragssatzes nutzt die Bosch BKK die Möglichkeit für gesetzliche Krankenkassen, die Höhe ihrer Beiträge ab 2015 wieder selbst festzulegen. Der derzeit von allen gesetzlich Versicherten zu zahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wird zwar durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag ersetzt. Dieser ist bei der Bosch BKK mit 0,6 Prozent jedoch niedriger als der bisherige Sonderbeitrag. "Wir haben in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet und sind - trotz eines umfangreichen Geschäftsstellennetzes zur persönlichen Beratung - mit unterdurchschnittlichen Verwaltungskosten ausgekommen", erläutert Bosch BKK-Vorständin Dr. Gertrud Prinzing. "Das ermöglicht uns jetzt, nicht nur unseren Beitragssatz zu senken, sondern auch weiter in gute Leistungsangebote zu investieren. Denn darauf kommt es bei einer Krankenkasse mindestens genauso an wie auf den Beitragssatz."
Zu den Leistungen, die 2015 neu eingeführt werden, zählt ein Familientelefon, bei dem Eltern mit Fragen oder Unsicherheiten rund um die Uhr ein Expertenteam erreichen. "Wenn beispielsweise ein Kleinkind nachts einen nicht enden wollenden Hustenanfall bekommt und die Eltern nicht sicher sind, ob sie direkt ins Krankenhaus gehen sollen, kann eine Experteneinschätzung helfen und beruhigen", so Prinzing. Neu hinzu kommen außerdem ein Online-Infoportal zum Thema Kindergesundheit und ein spezielles Programm zur Gesundheits- und Ernährungsberatung vor der Schwangerschaft. Es richtet sich an Familien mit Kinderwunsch und umfasst unter anderem eine ausführliche Gesundheits- und Ernährungsanalyse mit persönlichen Empfehlungen.