BPI fordert: Versorgungsdefizite im OTC-Bereich beseitigen
„Verschreibungsfreie Arzneimittel wie zum Beispiel Basissalben bei Neurodermitis gehören natürlich auch dazu, denn sie sind bei dieser schwerwiegenden, chronischen Krankheit Therapiestandard und absolut notwendig. Die OTC-Erstattungsliste des Gemeinsamen Bundesauschusses wird dem Therapiebedarf in der Bevölkerung aber bei weitem nicht gerecht und muss dringend erweitert werden“, so Fahrenkamp.
Die Kassen erstatten OTC-Arzneimittel in der Regel nur dann, wenn sie bei schwerwiegenden Krankheiten als Therapiestandard gelten. Das sei beispielsweise bei Neurodermitis, die vom G-BA fälschlicherweise nicht als schwerwiegende Krankheit anerkannt ist, nicht der Fall, obwohl die Salben die Hautprobleme nachweislich lindern und die Lebensqualität der Patienten verbessern könnten. Für viele Betroffene seien die hohen Eigenkosten eine große Belastung oder schlichtweg finanziell nicht zu schultern. „Wer speziell Hartz-IV-Empfängern im Krankheitsfall die notwendige Unterstützung versagt, verstärkt nicht nur das persönliche Leiden, sondern verursacht indirekt auch zusätzliche Krankheitskosten.“
Der BPI drängt außerdem darauf, dass rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel insgesamt als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden können, so wie es im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen ist. „Die Erstattung von OTC-Arzneimitteln als Satzungsleistung wäre der Startschuss in den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen“, so Henning Fahrenkamp.