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BPI gewinnt Klage: G-BA muss transparenter werden

21.03.2016 11:04
Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin am 17. März festgestellt: Der G-BA muss demnach auf Anfrage Auskunft über die Mitglieder seiner Unterausschüsse geben.

„Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Pharmaindustrie auch ein berechtigtes Interesse an transparenten Informationen  hat“, so Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „So gilt auch für G-BA-Mitglieder, was für andere Behörden die Regel ist: Die Mitglieder müssen transparente und nachvollziehbare Entscheidungen treffen und sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sein. Bewusst, dass die Entscheidungen 90 Prozent der Bevölkerung betreffen und für diese von großer Bedeutung sind.“ Der unparteiische Vorsitzendes des G-BA, Prof. Josef Hecken, hat sich dazu bereits geäußert: „Eine Bewertung der Entscheidung des VG Berlin und daraus abgeleitet die Entscheidung über evtl. Rechtsmittel ist erst nach Vorliegen und sorgfältiger Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe möglich. Alles andere wäre voreilig. Der G-BA wird nach Eingang und Prüfung des schriftlichen Urteils über die möglichen Konsequenzen und das weitere Vorgehen entscheiden. Das ist gute rechtsstaatliche Praxis.“

Zum Hintergrund: Der BPI hatte nach eignen Angaben am 22. Dezember 2014 Klage vorm Verwaltungsgericht eingereicht, nachdem der G-BA ein schriftliches Gesuch des Verbandes auf Auskunft zur personellen Besetzung des Unterausschusses Arzneimittel abgelehnt hatte.


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