Bundesrat stimmt neuer Meldepflichtverordnung zum Infektionsschutzgesetz zu
„Mit jährlich 10.000 bis 15.000 Todesfällen infolge von Krankenhaus-Infektionen dürfen wir uns nicht abfinden. Deshalb setzen wir den 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung resistenter Erreger entschlossen um. Die verschärften Meldepflichten sind ein wichtiger Baustein im Kampf gegen gefährliche Krankenhaus-Infektionen und zunehmende Antibiotika-Resistenzen. Denn eine möglichst frühe Meldung eines Erregers ist wesentlich, um Patientinnen und Patienten wirksam schützen zu können.
Die neuen Meldepflichten betreffen bestimmte Bakterien, die gegenüber der Antibiotikagruppe der sog. Carbapenemeresistent sind. Labornachweise dieser Erreger sind nach der Verordnung daher nicht nur dann an das Gesundheitsamt zu melden, wenn ein Mensch damit infiziert ist, sondern auch dann, wenn eine bloße Besiedelung des menschlichen Körpers vorliegt. Im Falle einer Meldung sei sicherzustellen, dass in der medizinischen Einrichtung die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen würden.
Mit der IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung wird zudem der Labornachweis von Arboviren meldepflichtig. Dabei handelt es sich um Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden. Neben dem Chikungunya-Virus, dem Dengue-Virus unddem West-Nil-Virus gehört dazu auch das Zika-Virus.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde ein entsprechendes Hygiene-Förderprogramm fortgesetzt und ausgebaut, um mehr Fachkräfte zu gewinnen und die Fort-und Weiterbildung im Bereich Infektiologie zu fördern. Ebenso soll das Pflegestellenförderprogramm und der Pflegezuschlag, durch die den Krankenhäusern insgesamt bis zu 830 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung stehen sollen, helfen, die Personalausstattung in den Krankenhäusern zu verbessern.