BVA-Bilanz zum Strukturwandel Krankenhausversorgung
Die Höhe der Mittel über alle nun vorliegenden 66 Anträge, von denen allein 42 seit dem 12. Juli 2017 gestellt wurden, beläuft sich nach Angaben des Bundesversicherungsamtes auf 483,81 Mio. Euro. Bis auf 4 Bundesländer haben demnach alle Antragsteller den ihnen nach dem Königsteiner Schlüssel für Anträge bis zum 31. Juli 2017 zustehenden Anteil an Fördermitteln ausgeschöpft. Abzüglich der für die Zeit bis zum Ende 2020 entstehenden Verwaltungskosten, die sich voraussichtlich auf weniger als 1% des Fondsvolumens belaufen werden, stehen noch Mittel in Höhe von 11,49 Mio. Euro für die weitere Förderung zur Verfügung (Nachverteilungsbetrag). Hierfür können die Bundesländer in einem Nachverteilungsverfahren nach dem 1. September 2017 neue Anträge beim Bundesversicherungsamt stellen, wie das Amt mitteilt.
„Die Förderung aus Mitteln des Strukturfonds leistet einen wesentlichen Beitrag zum Strukturwandel in der Krankenhausversorgung, um den anstehenden Herausforderungen durch demographische und regionale Veränderungen sowie durch den medizinisch- technischen Fortschritt zu begegnen“ sagte der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Frank Plate. „Die hohe Zahl der Anträge sowie die Tatsache, dass die allermeisten Bundesländer ihren Förderanteil vollständig ausgeschöpft haben, zeigen, dass der Strukturfonds eine wichtige Motivation für Investitionen in Strukturreformen darstellt.“
Das Bundesversicherungsamt hat nach eigenen Angaben bisher neun positive Entscheidungen getroffen und Fördermittel in Höhe von insgesamt 113,27 Mio. Euro an die Länder ausbezahlt.
Im Zuge der Bewilligungen durch das Bundesversicherungsamt sind – differenziert nach Art der Vorhaben – bisher sieben Konzentrationsvorhaben, eine ersatzlose Schließung eines Krankenhauses und eine Umwandlung eines Krankenhauses in eine nicht akutstationäre Versorgungseinrichtung mit Mitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds gefördert worden. Auch die zur Entscheidung ausstehenden Vorhaben betreffen ganz überwiegend Konzentrationsvorhaben (circa 64 %); demgegenüber zielen in etwa 18 % der Vorhaben auf eine Umwandlung und 18 % auf eine ersatzlose Schließung.
Das Förderverfahren endet laut Bundesversicherungsamt nicht mit der Auszahlung, sondern ist auf mehrere Jahre ausgelegt, in denen die Wirkung der Förderung ausgewertet wird und die sachgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen werden muss.