BVND plädiert für mehr sektorenverbindende Versorgung zum Wohle der Patienten
Die Realität: Von Seiten der bisherigen Regierung wird dieses Versorgungsmodell rege verbal unterstützt; auch die politischen Parteien haben im momentanen Wahlkampf dieses Thema für sich entdeckt. Allerdings liegt der Fokus vorwiegend auf dem klinischen Bereich und so droht, dass hier vom teuersten Ende des Versorgungsgeschehen aus, agiert wird: Über die momentanen Modelle sollen stationäre Einrichtungen auf Kosten der niedergelassenen Ärzte gestärkt werden. Das Konzept der intersektoralen Versorgung sollte aber dazu führen, dass wesentlich mehr Leistungen ambulant - und damit von niedergelassenen Ärzten mit Facharztstandard - erbracht werden! Dieses wäre nicht nur qualitativ, sondern auch ökonomisch am sinnvoll.
Die Forderung: Der BVND spricht sich für eine gemeinsame fachärztliche Koordination im Sinne der Patienten bei gleichzeitiger Stärkung des niedergelassenen Sektors sowie für eine am Patientenwohl ausgerichtete gleichwertige Leistungserstattung aus. Ausgangslage hierfür müssen Fallpauschalen zur einheitlichen Vergütung sein. Der BVND sieht den Schwerpunkt in der ambulanten Versorgung, da hier wesentlich mehr Leistungen erbracht werden können und Patienten individueller versorgt werden.
Die Aktionen: Der BVND engagiert sich diesbezüglich aktiv. Sowohl der Vorstand als auch die BVND Arbeitsgruppe "Neue Organisationsformen" stehen im regen Austausch mit politischen Meinungsbildern, anderen ärztlichen Berufsverbänden sowie Vertretern von Kostenträgern. Schwerpunkt sind hierbei auch im Rahmen der intersektoralen Versorgung neue Impulse für die zukünftige
diabetologische Versorgung zu setzen. Der BVND appelliert bereits im Vorfeld an die neue Regierung sich diesem wichtigen Versorgungsthema anzunehmen und zügig patienten- und leistungsgerechte Lösungsmodelle für alle Protagonisten zuzulassen.
Zusammenfassend fordert der BVND:
1. Einheitliche Zulassungskriterien für sektorenverbindende Versorgungsstrukturen
2. Gemeinsame Bedarfsplanung ambulanter und stationärer Strukturen
3. Kalkulation der ärztlichen Leistung auf der Grundlage von Fallpauschalen