Personaluntergrenzen und Mindestmengenregelung kontrovers diskutiert
Entscheidend sei vielmehr eine ausreichende Anzahl qualifizierter und motivierter Fachkräfte. Zudem fordern die Verbände eine tragfähige Finanzierung der ambulanten und stationären Notfallversorgung, die im Sinne der Patienten neu strukturiert werden müsse.
„Grundsätzlich wird der Qualitätsaspekt künftig mehr Bedeutung bekommen und dies unterstützen wir ausdrücklich“, sagte der stellvertretende kkvd-Vorsitzende Ingo Morell. „Bei aller Spezialisierungsdiskussion darf aber der ganzheitliche Blick auf den Patienten nicht verloren gehen.“ Der Gesetzgeber müsse sich Gedanken machen, wie er bei der Anwendung von Mindestmengen, beispielsweise in der Geburtshilfe, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland sicherstellen will, so Morell. „Mindestmengen sollen Risiken verringern, aber als singuläres Kriterium für die Zulassung von Kliniken zur Leistungserbringung eignen sie sich definitiv nicht“, sagte Morell. Zertifizierte Zentren wiesen eine hohe Behandlungsqualität auf. Diesen müsse es auch zukünftig erlaubt sein, Leistungen weiterhin anzubieten.
Zur Diskussion um Personaluntergrenzen sagte der Vorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch: „Personaluntergrenzen, wie sie von der durch das Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Expertenkommission empfohlen werden, sehen wir kritisch. Sie können in pflegeintensiven Bereichen sowie für die Versorgung vulnerabler Patientengruppen eine Orientierung sein – allerdings helfen solche Regelungen nur dann, wenn sie von den Einrichtungen auch umgesetzt werden können. Viele Kliniken sehen sich aber außerstande, feste Vorgaben verlässlich zu erfüllen, denn der Fachkräftemangel macht es ihnen schon jetzt unmöglich, alle Pflegestellen lückenlos zu besetzen. Zuerst ist es dringend erforderlich, die Zukunft des Pflegeberufs attraktiver zu gestalten und für mehr Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.“
Im Hinblick auf die Notfallversorgung der Kliniken bekräftigen die Verbände ihre Forderung, die ambulante sowie stationäre Notfallversorgung im Sinne der Patienten neu zu strukturieren. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass den Krankenhäusern in Deutschland jährlich Verluste von rund einer Milliarde Euro entstehen. In der ambulanten Notfallversorgung sei eine sektorenübergreifende, extrabudgetäre Gesamtvergütung unbedingt notwendig.
Veranstaltungshinweis „Christliche Krankenhäuser im Wahljahr“: Am Donnerstag, 27. April, findet ab 17:30 Uhr im Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5B in Berlin, eine Podiumsdiskussion mit Gesundheitspolitikern zu den Positionen der Christlichen Krankenhäuser im Jahr der Bundestagswahl statt. Weitere Informationen: http://www.christliche- krankenhaeuser.de/sites/default/files/Einladung%20zum%20CKiD%20Talk.pdf