Dabrock: Patient muss Souverän seiner Daten bleiben
Dies gelte ganz besonders für das Gesundheitswesen. Entscheidend dabei sei, bisherige Regeln den veränderten Bedingungen anzupassen: „Wenn wir die Vorteile von Big Data im Gesundheitsbereich nutzen wollen, dann müssen wir uns eingestehen, dass wir mit dem gut bewährten Paradigma der informationellen Selbstbestimmung und der alten Datenschutzprinzipien nicht mehr einfach fortfahren können. Der Ethikrat schlägt deshalb vor, vom ‚Datenschutz‘ auf ein neues Konzept der ‚Datensouveränität‘ umzusteigen. Wir nennen das ‚informationelle Freiheitsbestimmung‘“, erklärt Dabrock.
Nötig seien dafür neue technische Möglichkeiten, die es dem Einzelnen erlauben, in den Verwertungsprozess seiner persönlichen und vor allem gesundheitsbezogenen Daten jederzeit eingreifen zu können. Die Bürger sollten außerdem die Möglichkeit haben, „sich proaktiv als ‚Datenspender‘ zur Verfügung zu stellen“, so Dabrock weiter. Dies hat der Ethikrat in seiner Ende November veröffentlichten Stellungnahme zum Thema „Big Data und Gesundheit“ weiter ausgeführt. Er habe damit einen Vorschlag der KBV aufgegriffen, wonach es Bürgern ermöglicht werden sollte, Gesundheitsdaten auf freiwilliger Basis zu spenden und beispielsweise für die Forschung zur Verfügung zu stellen. Dies müsse allerdings unter Wahrung eines strengen und effektiven Datenschutzes mit konkreter Zweckbindung der Daten geschehen.
Das vollständige Interview mit dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates ist in der aktuellen Ausgabe von „KBV Klartext“ nachzulesen.
Weitere Themen des Heftes sind unter anderem die Arzt-Patienten-Kommunikation, Bürokratie in der Arztpraxis, Vorschläge der KBV zur Ablösung der Budgets in der vertragsärztlichen Vergütung, die Reform der Notfallversorgung sowie die Diskussion um die Psychotherapeuten-Ausbildung.