DAK-Chef Storm schlägt Stärkung der Patientenbeauftragten vor
„Dadurch hätte sie eine starke und unabhängige Stellung, um die Belange von Patientinnen und Patienten wirkungsvoll gegenüber allen Akteuren im Gesundheitswesen vertreten zu können,“ erläutert Storm seinen Vorschlag. Dafür sei es erforderlich, dass sie auf eine Einrichtung zugreifen kann, die ihr direkt zugeordnet ist. „Dies könnte eine neue UPD mit gesetzlich geregelten Kompetenzen und Befugnissen sein. Mit einer vom Bundestag gewählten Patientenbeauftragten an der Spitze würde die neue Patientenberatung Akzeptanz und Vertrauen in der Bevölkerung gewinnen“, begründet Storm seinen Vorschlag.
Die heutige, vor rund 20 Jahren geschaffene UPD steht bereits seit längerem in der Kritik. Seit dem Betreiberwechsel 2016 wird nicht nur ihre Unabhängigkeit in Frage gestellt, sondern auch das Ausschreibungsmodell, mit dem die Trägerschaft der UPD alle sechs Jahre an einen Betreiber neu zu vergeben ist. Dies führt durch personelle Diskontinuitäten und Verluste beim Wissenstransfer im Ergebnis zu einer qualitativ schlechteren Beratung. Zudem deutet die in jüngster Vergangenheit rückläufige Anzahl von Beratungskontakten auf eine mangelnde Akzeptanz oder Erreichbarkeit hin. „Ich halte es deshalb für geboten, die bisherige Lösung durch ein fest institutionalisiertes und nachhaltig legitimiertes Modell zu ersetzen, auch um künftig Qualitätsverluste durch Betreiberwechsel zu vermeiden,“ so DAK-Chef Storm. Er halte vor dem Hintergrund des immer komplexer werdenden Gesundheitswesens eine unabhängige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten für erforderlich. Eine solche Stelle sei eine notwendige Ergänzung zur Beratung durch die Krankenkassen und würde helfen, Patientensouveränität in einem modernen Gesundheitswesen zu stärken und sicherzustellen.
In einem Ende 2020 vorgelegten wissenschaftlichen Gutachten im Auftrag der Patientinnen- und Patientenbeauftragten der Bundesregierung werden vier Alternativmodelle zur heutigen UPD untersucht. Die Gutachter stellen dabei auch ein sogenanntes Ausbaumodell vor, nachdem die Beratung beispielsweise an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder die Patientinnen- und Patientenbeauftragte angegliedert wird. Allerdings sieht das Gutachten hier zu Recht unter anderem Neutralitätsprobleme, weil beide Institutionen in direkter Abhängigkeit zum Bundesgesundheitsministerium stehen.
Da es sich um eine gesamtgesellschaftliche und beim Deutschen Bundestag angesiedelte Aufgabe handelt, sollte die neue und reformierte Patientenberatung aus Steuermitteln zu finanziert werden.