DBKK: „Klage gegen Finanzausgleich 2013 gewonnen“
Seit Jahren hatte die DBKK gefordert, dass der von Wissenschaftlern bestätigte mathematische Fehler im Finanzausgleich der Krankenkassen (Morbi-RSA) behoben wird.
Die Deutsche BKK sieht seit Jahren (siehe auch MVF 02/12: "Für einen zielgenauen Finanzausgleich der Kassen") einen dringenden Bedarf zur Veränderung des Morbi-RSA. Nach Ansicht der DBKK muss in Zukunft der Finanzausgleich die unterschiedliche Morbidität in der Versichertenstruktur zielgenau berücksichtigen und die Wettbewerbsverzerrung beseitigen. In ihren Vorschlägen möchte die "Versorgerklasse" eine Vereinfachung der komplizierten (Sonder-) Regelungen erreichen und fokussiert laut des o.g. Beitrags des DBKK-Vorstandsvorsitzenden Achim Kolanoski zu aller Erst auf die Beseitigung des Methodenfehlers bei der Berechnung von Verstorbenen.
Aus: MVF 02/12: "Für einen zielgenauen Finanzausgleich der Kassen"
"Es ist unstrittig, dass die Ausgaben für medizinische Leistungen für kranke Versicherte in den letzten Monaten vor dem Tod am höchsten sind. Es ist auch unstrittig, dass Krankenkassen mit vielen chronisch kranken und älteren Versicherten eine höhere Sterbequote ausweisen als Krankenkassen mit vielen jungen und gesunden Versicherten. Nach zwei Jahren Morbi-RSA zeigte sich jetzt, dass ein Methodenfehler bei der Berechnung eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung produziert. Das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats betont, dass „Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Deckungsquoten von Versicherten mit Krankheiten besteht, die mit hoher Letalität und ausgeprägter Multimorbidität einhergehen. Für „Gesunde“ und Versicherte, die geringe
Ausgaben verursachen, bestehen umgekehrt nach wie vor spürbare Überdeckungen durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.“ Ein Rechenbeispiel der Deutschen BKK zeigt die Unterdeckungen auf. Bei der Deutschen BKK verstarben in den Jahren 2009 und 2010 jeweils ca. 12.000 Versicherte. Knapp 82 Prozent waren über 70 Jahre alt. Ab diesem Alter entsteht die größte Diskrepanz zwischen den tatsächlichen
Krankheitskosten und den Zuweisungen aus dem Fonds. Die Deckungslücke zwischen tatsächlichen Kosten und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bei Verstorbenen betrug 2009 ca. 110 Millionen Euro und
2010 ca. 122 Millionen Euro.
Unter anderem ist diese Deckungslücke das Ergebnis einer Sonderregelung bei der Berechnung der Zuschlagshöhen für die Zuweisungen im Morbi-RSA. Entgegen der Berechnungsmethodik bei allen anderen Versicherten, die im Laufe des Jahres die Krankenkasse wechseln, werden die Kosten der Versicherten, deren Mitgliedschaft durch Tod endet, nicht aufs Jahr hochgerechnet (annualisiert). Während bei Versicherten, die
z.B. in die private Krankenversicherung oder ins Ausland wechseln oder durch Geburt im Laufe eines Jahres dazukommen, bei der Berechnung der Morbi-RSA-Zuschläge sowohl die entstandenen Kosten als auch die
Versicherungstage auf ein Jahr hochgerechnet werden, verzichtet man bei den Verstorbenen - und nur dort - auf die Hochrechnung der Kosten.
Diese Ungleichbehandlung führt nach Angaben der Gutachter dazu, dass „die Ausgaben Verstorbener nur zur Hälfte (…) in die Berechnung der Zuschläge für die jeweilige Risikogruppe eingehen.“ Ein weiteres Problem ist, dass die durchschnittlichen Krankheitskosten umso höher sind, je älter die Versicherten sind. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Behandlungskosten und den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
wird mit zunehmendem Alter der Versicherten immer größer. Innerhalb der großen Gruppe der bei der Deutschen BKK versicherten Rentner gab es 2010 allein 17.000 Personen mit einem Defizit
von mindestens 10.000 Euro pro Kopf. Damit fehlen 428 Millionen Euro allein für diese relativ kleine Versichertengruppe.
Obwohl der Morbi-RSA seit 2009 grundsätzlich die Berücksichtigung der Morbidität gegenüber dem Alt-RSA verbessert hat, gilt dies nicht für die Deckungsquoten Verstorbener. Das Gutachten stellt fest, dass „die
Problematik der fehlenden Annualisierung der Ausgaben Verstorbener auch ursächlich dafür ist, dass die Überdeckungen bei Kassenwechslern und die Unterdeckungen bei Verstorbenen gegenüber dem Alt-RSA
einschließlich Risikopool zugenommen haben.“ Die berechnete Auswirkung dieser Sonderregelung führt zu einer nicht zu akzeptierenden Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Krankenkassen mit vielen älteren,
chronisch kranken Versicherten.
Es geht dabei nicht um „Extra-Zuschläge für Verstorbene“, wie oft bewusst irrtümlich von den Profiteuren der aktuellen Regelung in die Welt gesetzt, sondern um Gleichbehandlung und Beseitigung eines Methodenfehlers.
Eine unterdurchschnittliche Refinanzierung der hohen Krankheitskosten Verstorbener kann nicht im Sinne eines Morbi-RSA sein, der eingeführt wurde, um u.a. die Risikoselektion der Krankenkassen zu vermindern. Welche Rechtfertigung gibt es, Gelder zu Lasten der älteren, schwerkranken Versicherten auf die Konten für Gesunde umzuverteilen?"