Der BDI begrüßt die Stellungnahme des Ethikrates zur Krankenhausversorgung
Der Ethikrat sieht das Arzt-Patienten-Verhältnis gefährdet und beobachtet eine wirtschaftlich bedingte Patientenselektion bei der Aufnahme zur stationären Versorgung. Auch die Arbeitsverdichtung im ärztlichen Bereich wird aufgegriffen und die Dokumentationspflichten kritisiert, die mehr der ökonomischen Steuerung und weniger der Patientenversorgung dienen.
Konkret fordert er, dass das ärztliche Handeln im Krankenhaus wieder auf den individuellen Patienten und seinen spezifischen Bedarf abstellt. Er fordert die Ärzte auf, sich mehr um die ethischen Grundlagen ihres Berufes zu kümmern und diese in gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse im stationären Bereich einzubringen.
Die Leitungsstrukturen sind nach seiner Kenntnis neu zu ordnen. Dabei spricht er von einer fachinklusiven Leitungsstruktur, die die kaufmännische Leitung, ärztliche Direktion und die Pflegeleitung gleichberechtigt und unbelastet durch arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten zusammen führt. Bei Streitfällen müssten Gremien zur Schlichtung eingerichtet werden.
Deutlich in die Kritik des Ethikrates ist die derzeitige Krankenhausfinanzierung geraten. Er wirft den Ländern vor, für die Investition nicht mehr ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen und kritisiert die ökonomischen Anreize des derzeitigen DRG-Systems. Nach Meinung des BDI gibt der Ethikrat einen Anstoß, die komplexen und ungelösten Probleme der stationären Versorgung anzugehen, die durch die rein ökonomisch orientierte Gesundheitspolitik ausgelöst werden.