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Deutsche Alzheimer Gesellschaft zur Übergabe des Berichts zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss schnell umgesetzt werden!

08.07.2013 11:08
Heute wird der „Bericht des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“, an dem auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft mitgewirkt hat, an Gesundheitsminister Daniel Bahr übergeben. Pflegebedürftigkeit wird bislang – insbesondere im Rahmen der Pflegeversicherung – als körperlicher Hilfebedarf definiert und schließt somit diejenigen aus, die aufgrund geistiger und psychischer Einschränkungen Hilfe benötigen. Der aktuelle Bericht des Beirats empfiehlt, wie schon die Vorgängerversion 2009, die Einführung einer neuen Definition von Pflegebedürftigkeit, die u.a. auch Einschränkungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten bei der Begutachtung berücksichtigt. Damit werden Menschen mit Demenz künftig regulär in einen der neuen fünf Pflegegrade eingestuft.

Bärbel Schönhof, 2. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, sagt dazu: „Der Bericht definiert Pflegebedürftigkeit so, dass künftig auch Demenzkranke berücksichtigt werden, empfiehlt ein differenzierteres Begutachtungsverfahren und gibt konkrete Umsetzungsempfehlungen. Damit hat die künftige Bundesregierung eine gute Grundlage, um eine umfassende Reform der Pflegeversicherung schnell auf den Weg zu bringen. Wir brauchen endlich die gleiche Anerkennung für pflegebedürftige Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung.“

Da es bisher keine finanziellen Vorgaben von politischer Seite gibt, konnten in dem Bericht nur verschiedene Kostenszenarien durchgerechnet werden. Dazu Bärbel Schönhof: „Klar ist, dass es mehr Geld kosten wird, wenn künftig Pflegebedarf nicht nur wegen körperlicher, sondern auch aufgrund geistiger Einschränkungen anerkannt wird. Dies schon allein, weil viele Demenzkranke – wie die Studien zeigen – in die neuen Pflegegrade 2 und 3 eingestuft werden. Das sollten uns pflegebedürftige Menschen Wert sein, und dazu sollten sich die Politiker aller Parteien bekennen. Über Drohnen kann man sich gewiss streiten, aber nicht über menschenwürdige Pflege.“

 

Hintergrundinformationen: Heute leben in Deutschland etwa 1,4 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist ein gemeinnütziger Verein. Als Bundesverband von derzeit 135 Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden vertritt sie die Interessen von Demenzkranken und ihren Familien. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 – 259 37 95-14 (Festnetztarif).

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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