Deutsche BKK begrüßt Fehlerkorrektur im Finanzausgleich der Krankenkassen - Benachteiligung von alten und kranken Versicherten hoffentlich bald beseitigt
Bereits in seinem vor einem Jahr veröffentlichten Gutachten hatte der Wissenschaftliche Beirat des BVA die Thematik der Versicherten mit unvollständigen Versichertenzeiten aufgegriffen. Praktisch führt bis dato ein Methodenfehler dazu, dass die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zu wenig Geld für ältere und kranke Versicherte erhalten – und zu viel Geld für junge, gesunde Versicherte.
Der Wissenschaftliche Beirat des BVA hat nun erklärt, dass die Leistungsausgaben von im Jahresverlauf Verstorbenen künftig in gesamter Höhe berücksichtigt werden sollen – genauso wie heute schon die Behandlungskosten von Versicherten, die in die private Krankenversicherung wechseln oder von Kindern, die im laufenden Jahr geboren werden. Damit wäre der Fehler beseitigt, dass die Krankenkassen für ältere und kranke Versicherte zu wenig Geld erhalten.
„Die Fehlerkorrektur ist gerecht und solidarisch. Nun kann der Morbi-RSA seinen Zweck besser erfüllen: nämlich für einen fairen Wettbewerb unter den Kassen zu sorgen“, sagt Achim Kolanoski, Vorstandsvorsitzender der DEUTSCHEN BKK. „In unserer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir einen Wettbewerb um vernünftige Leistungen sowie Finanzmittel für engagierte Ärzte und Therapeuten.“
Die DEUTSCHE BKK ist eine der Krankenkassen, die eine Korrektur des Methodenfehlers gefordert hatte. „Wir hoffen, dass sich bei allen Krankenkassen eine sachliche Bewertung der Fehlerkorrektur durchsetzt – unabhängig davon, ob sie zu den Gewinnern oder Verlierern gehören“, so Kolanoski.