Deutsche Krebsgesellschaft bemängelt unklare und uneinheitliche Zugänge zur COVID-Impfung für Krebspatient*innen
„Täglich erreichen uns Nachrichten von Betroffenen mit einem dringenden Impfbedarf, die noch nicht wissen, wie sie an ihre Impfung kommen.“ Die DKG fordert einen raschen, transparenten und bundesweit möglichst einheitlichen Zugangsprozess für Krebspatient*innen auf der Basis der aktuellen Corona-Impfverordnung.
Nach der aktuellen Fassung der Verordnung zur COVID-19-Schutzimpfung haben Menschen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen unabhängig vom Alter Anspruch auf eine Impfung in der zweiten Impfwelle. Das gilt im Übrigen auch für Krebsbetroffene mit einer Remissionsdauer bis zu fünf Jahren. Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs der Erkrankten ist laut Impfverordnung die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder die Bescheinigung des behandelnden Krankenhauses. Selbst wenn die Krebserkrankung länger als fünf Jahre zurückliegt, kann eine bevorzugte Impfung in der dritten Impfwelle stattfinden.
In den 16 Bundesländern werden derzeit unterschiedliche Regelungen für den Zugang zur COVID19-Impfung diskutiert, zum Teil mit deutlichen Abweichungen von den Regelungen in der Impfverordnung. In Berlin zum Beispiel übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung Berlin nach Beauftragung durch die Gesundheitsverwaltung die Impfeinladung der an Krebs erkrankten über 65-Jährigen. Die Vorlage eines Attests ist nicht nötig. „Ein Beratungsgespräch mit dem behandlungsführenden Arzt oder Onkologen, insbesondere in der akuten Behandlungssituation, ist nicht vorgesehen. Ob und ab wann dieses Verfahren auch für Krebsbetroffene unter 65 Jahren gilt, bleibt unklar, ebenso die Antwort auf die Frage, wie Krebskranke, die sich in der stationären Behandlung befinden, an eine COVID19-Impfung kommen“, sagt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der DKG in Berlin. „Welche Zugangsregelungen auch immer getroffen werden, sie sollten sich an der Impfverordnung orientieren, transparent sein und Krebsbetroffene unter 65 Jahren mit einem dringenden Impfbedarf nicht vom raschen Zugang zur COVID19-Impfung ausschließen.“
Derzeit erkranken jährlich mehr als 500.000 Menschen in Deutschland neu an Krebs, schätzungsweise 1,5 Mio. Menschen leben mit einer Krebserkrankung seit fünf Jahren oder weniger in Deutschland. Für eine Schutzimpfung gegen COVID-19 sind in Deutschland aktuell drei Impfstoffe zugelassen. Mehr als 4 Mio. Deutsche haben bis zum 28.2.2021 mindestens eine Erstimpfung erhalten. In der ersten Impfwelle werden bevorzugt Menschen im Alter von über 80 Jahren gegen COVID-19 geimpft, sowie Personen, die in Pflegeheimen oder der ambulanten Pflege tätig sind, aufgrund ihrer Arbeit in einer medizinischen Einrichtung ein hohes Expositionsrisiko in Bezug auf SARS-CoV-2 aufweisen oder regelmäßig Menschen mit einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus medizinisch oder pflegerisch versorgen. Die zweite Impfwelle umfasst unter anderem Menschen mit einer chronischen Erkrankung, darunter auch Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt.