Deutscher Kinderhospizverein e.V. unterstützt geplanten Beschluss des G-BA zur Änderung der Richtlinie
Der DKHV macht folgende Änderungsvorschläge, um in der häuslichen Pflege den erkrankten Kindern und Jugendlichen wie auch deren Familien gerecht zu werden.
- Krankheitsverläufe berücksichtigen:
Aus der eigenen Erfahrung sieht der DKHV e.V. eine Erweiterung der Dauer von Erst- und Folgeverordnungen über die derzeit beschriebenen 14 Tage hinaus als dringend geboten an. Nur so könnten die Krankheitsverläufe von Kindern, die über Monate und Jahre gehen können, berücksichtigt werden. Zugleich werde unnötiger Sachaufwand vermieden, insbesondere für die belasteten Familien.
- Lebenserwartung spezifizieren:
Der DKHV e.V. schlägt vor, die Bemerkung hinsichtlich der Lebenserwartung in § 24a HKP-RL, Seite 2, für die Belange von Kindern zu ergänzen: „[…] die Lebenserwartung auf Tage oder wenige Wochen, bei Kindern auch auf Monate bzw. Jahre, limitiert ist[…]“.
- Gesonderte Befähigung einbinden:
Kinder und Jugendliche werden in der Regel durch ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste begleitet, deren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesondert befähigt sind. Vor diesem Hintergrund regt der Deutsche Kinderhospizverein an, in § 24a HKP-RL, Seite 3, Absatz 2 entsprechend zu erweitern: „[…] einer ergänzenden psychosozialen Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst, bei Kindern in der Regel durch einen ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst, unterstützt werden.“.