DGCH begrüßt Lauterbachs Reformpläne: „Jetzt mutig bleiben“
Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat am 6. Dezember 2022 ihre dritte Stellungnahme vorgelegt – die lang erwartete „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“. Wesentliche Eckpfeiler des detaillierten 49-seitigen Papiers lauten: das Gewicht der Fallpauschalen (DRGs) bei der Finanzierung von Krankenhausleistungen zurücknehmen, fixe Vorhaltekosten der Krankenhäuser übernehmen, die Kliniken in einem dreistufigen Versorgungssystem und nach Leistungsgruppen ausrichten. „Das sind alles Schritte in die richtige Richtung, die richtigen Ansätze“, erklärt Seekamp. „Für uns ist vor allem die qualitätsorientierte Zentralisierung komplexer Leistungen entscheidend, etwas, das wir seit langem fordern.“
Einzig die Einordnung des Reformvorhabens stößt bei der DGCH auf Vorbehalte. Ursprünglich hatte der Bundesgesundheitsminister die vollständige Überwindung des DRG-Systems angekündigt. Aus Sicht der DGCH schlägt Lauterbach nun aber eine Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems vor, eine Mischfinanzierung aus DRGs und Erstattung von Fixkosten. „Aus diesem Grund sollte man mit der Verwendung des Begriffs ‚Revolution‘ vorsichtig umgehen“, wendet Schmitz-Rixen ein. „Es ist zwar richtig, dass diese Vorschläge weitergehend sind als alles, was in den zurückliegenden zwanzig Jahren vorgeschlagen worden ist. Aber eine Implementierung über fünf Jahre entspricht am Ende des Tages doch eher einer Evolution.“
Ein weiterer wichtiger Baustein bei der Krankenhausreform stellt die Ambulantisierung dar, zu der ebenfalls vor einiger Zeit eine Stellungnahme durch die Krankenhauskommission erfolgte. Demzufolge sollen ab Januar sukzessive schätzungsweise zwanzig Prozent der operativen Eingriffe, die bisher stationär erfolgen, in Kliniken ambulant über Tagesbehandlungen erbracht werden. So würde das Pflegepersonal nach Vorstellung der Regierungskommission durch weniger Betreuungsbedarf nachts und an Wochenenden entlastet. Die DGCH bezweifelt, dass diese Rechnung aufgeht und hält einen Einspar-Effekt für unrealistisch.
„Wir hätten gerne vorab eine klare Analyse der Effekte gesehen“, betont Seekamp. Dazu gehöre auch die Frage: Wieviel müssen Kliniken und Praxiskliniken für den Aufbau von Räumlichkeiten etwa zur Nachbeobachtung und in die Personalstruktur investieren? Und: Was passiert bei Komplikationen, sind entstehende Kosten gedeckt? Aus Sicht der Fachgesellschaft bedarf die Ambulantisierung aller Wahrscheinlichkeit nach einiger Nachjustierungen. Die DGCH schlägt deshalb vor, die Bestrebungen zur Umgestaltung des Gesundheitssystems mit dem praktischen Know-how von medizinischen Fachgesellschaften und Verbänden zu untermauern, um nachhaltige Lösungen zu finden. „Wir bieten unsere volle Kooperation an“, betont Schmidt-Rixen.