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DGIM: Einrichtungsbezogene Impfpflicht greift zu kurz

20.05.2022 16:57
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. Mai 22 die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen für rechtens erklärt. Die Richterinnen und Richter argumentieren, der Schutz vulnerabler Gruppen wiege in diesem Fall schwerer als das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der einzelnen Gesundheits- und Pflegemitarbeitenden. Doch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht reicht nicht aus, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen vor einer Infektion und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen, betont die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM). Die DGIM fordert die Politik deshalb nach wie vor auf, mit Maßnahmen wie einer allgemeinen Impfpflicht die Impfquote in der gesamten Bevölkerung zu erhöhen, um für kommende Corona-Wellen gerüstet zu sein.

Seit fast zwei Jahren kümmern sich Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und andere Mitarbeitende im Gesundheits- und Pflegesektor in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen unermüdlich um Corona-Infizierte, Seniorinnen und Senioren und andere Menschen. „Die allermeisten Gesundheits- und Pflegebeschäftigten sind geimpft und kommen so ihrer Verantwortung nach, ihre Patientinnen und Patienten bestmöglich zu schützen“, sagt DGIM-Generalsekretär und Internist Professor Dr. med. Georg Ertl aus Würzburg.

Dagegen sei der Blick auf den allgemeinen Stand der Corona-Impfkampagne ernüchternd: Rund 25 Prozent der Bevölkerung sind bislang nicht geimpft. „Dass sich ein so großer Teil der Bevölkerung gegen die Impfung entschieden hat, ist bedenklich. Denn die Impfung hat sich als der wichtigste Schutz vor einem schweren Corona-Verlauf erwiesen, auch wenn sie das Risiko einer Ansteckung und Übertragung des Virus nicht komplett verhindern kann“, ergänzt Professor Dr. med. Ulf Müller-Ladner, Vorsitzender der DGIM, Rheumatologe und klinischer Immunologe. „Man möge bedenken, um wie viel schlimmer die Welt aussehen würde, wenn es durch vergleichbare frühere Impfaktionen nicht gelungen wäre, Infektionskrankheiten wie Pocken, Kinderlähmung und viele andere auszurotten oder zurückzudrängen – und genau das muss das jetzige Ziel auch sein.“

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht in seiner gestrigen Entscheidung nun für rechtens erklärt und dies mit dem Schutz vulnerabler Gruppen vor einer Erkrankung begründet. „Die Urteilsbegründung geht am Problem vorbei. Die Impfung schützt vor allem vor schweren Verläufen und damit unser Gesundheitssystem vor Überlastung – aber nur, wenn möglichst alle geimpft sind“, so DGIM-Generalsekretär Ertl. Jedes Bett, das nicht für einen Ungeimpften benötigt wird, kann das Leben eines anderen retten. Umso wichtiger wäre aus Sicht der Experten eine allgemeine Impflicht, die im vergangenen April im Bundestag jedoch nicht einmal zur Abstimmung stand. Für den Schutz vulnerabler Gruppen könnten nicht allein die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegesektor verantwortlich sein. Diese Verantwortung trage die gesamte Bevölkerung gleichermaßen, betont Ertl.

Da es höchst wahrscheinlich ist, dass im kommenden Herbst und Winter die Infektionszahlen wieder in die Höhe schnellen und die Krankenhäuser viele Corona-Infizierte versorgen müssen, ist es nach Meinung der Fachgesellschaft jetzt an der Zeit, Maßnahmen zu ergreifen, um die Impfquote zu erhöhen. „Wenn die Politik das Gesundheitssystem ernsthaft unterstützen und die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegebereich entlasten will, muss sie weiter an einer allgemeinen Impfpflicht arbeiten“, fordert der DGIM-Generalsekretär.

Editorial

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