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DGIM fördert angehende Wissenschaftler mit Promotionsstipendien

22.12.2014 18:21
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) baut die Unterstützung junger Internisten weiter aus: Im Rahmen ihres 121. Internistenkongresses vergibt die Fachgesellschaft erstmals bis zu fünf Promotionsstipendien zur Unterstützung von Studierenden, die ein Forschungsfreisemester oder einen Forschungsaufenthalt planen. Die DGIM eröffnet überdurchschnittlich qualifizierten Studierenden Einblicke in die wissenschaftliche Arbeit und stärkt gleichzeitig die internistische Forschung in Deutschland. Interessierte können sich bis zum 28. Februar 2015 bei der Fachgesellschaft bewerben.

Ein besonderes Anliegen der DGIM ist die Förderung des internistischen Nachwuchses. Dazu gehöre auch, den angehenden Ärztinnen und Ärzten in der Inneren Medizin die Perspektiven einer wissenschaftlichen Laufbahn aufzuzeigen, sagt Professor Dr. med.Dr. h.c.Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel. Deshalb hat die DGIM beschlossen, bis zu fünf Stipendien in Höhe von maximal 10 000 Euro pro Stipendiat auszuschreiben. „Denn um den medizinischen Standard in Deutschland auch weiterhin auf hohem Niveau zu erhalten, muss es gelingen, qualifizierte Mediziner für die Wissenschaft und die klinische Forschung zu begeistern“, so Professor Fölsch.

„Die Promotionsstipendien folgen einer Reihe von Förderungen, die die DGIM für den internistischen Nachwuchs geschaffen hat“, sagt Professor Fölsch. Damit will die Fachgesellschaft Neugier für die Wissenschaft wecken. Regelmäßig bietet die DGIM zudem Weiterbildungsstipendien an, sie ermöglicht die kostenfreie Anreise und Teilnahme am Internistenkongress und zeichnet im Rahmen des Kongresses herausragende Abstracts mit dem "Young Investigator Award" aus.

Voraussetzung für das Promotionsstipendium ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber an einer deutschen Universität im Fach Humanmedizin immatrikuliert ist und künftig die Fachrichtung der Inneren Medizin einschlagen möchte. Dies ist in einem Motivationsschreiben darzulegen. Darin sollten die Antragsteller ihr Vorhaben detailliert erläutern. Der Betreuer der Doktorarbeit muss Mitglied der DGIM sein.

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