DGIM: Forderung nach "Medizin vor Ökonomie" gilt auch für Niedergelassene
Ebenso wie in der Klinik könne es auch im ambulanten Versorgungssektor zum Konflikt mit dem Arbeitgeber kommen, insbesondere wenn Vertragsärzte im Anstellungsverhältnis arbeiten. „Niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner können ebenso wie Klinikärzte in ihrem Handeln von ökonomischen Vorgaben beeinträchtig werden, daher war es uns wichtig, dass auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Klinik Codex Berücksichtigung finden“, sagt Professor Dr. med. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel. Der Inhalt des Codex‘ bliebe davon aufgrund seiner Allgemeingültigkeit für die Medizin weitestgehend unberührt, so der Generalsekretär.
Neben dem BDI haben sich zahlreiche weitere Fachgesellschaften der Initiative angeschlossenen; eine Vielzahl internistischer ebenso wie beispielsweise die Deutsche Dermatologische Gesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie. Außerdem erfährt der Ärzte Kodex Unterstützung durch zahlreiche Landesärztekammern, die Bundesärztekammer, den Hartmannbund, sowie Patientenverbänden.
Interessierte können sich auf der Website zum Ärzte Codex informieren.