DGIV kritisiert Arbeitspapier der Bund/Länder AG Sektorenübergreifende Versorgung
„Der Arbeitsentwurf lässt überraschenderweise die wissenschaftliche Erkenntnis, mit Hilfe integrierender Versorgungslösungen die sektorenübergreifende Versorgung weiter zu entwickeln, völlig vermissen. Unverständlicherweise widmet sich der Arbeitsentwurf der Arbeitsgruppe weder den bereits bestehenden integrierenden Versorgungsstrukturen, noch unterbreitet er Vorschläge für neue integrierende Versorgungslösungen in der Regelversorgung“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Stefan G. Spitzer. Auch die sektorenübergreifende Selektivversorgung spielt hier keine Rolle, so dass vor der Arbeitsgruppe noch viel Arbeit liegt.
Dagegen konzentriert sich der Entwurf auf Vorschläge zur Stärkung der ambulanten Versorgung durch den Ausbau dahingehender Versorgungsaufträge für Krankenhäuser – ein Gedanke, der nicht nur wegen der sich häufenden Forderungen nach Abbau der Krankenhauszahlen viele Fragen aufwirft - und die Schaffung eines sog. „gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereiches“- ein begrüßenswerter Vorschlag, der jedoch noch nicht ausgereift ist.
Bezüglich der bestehenden Absichten im sog. „gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereich“ sei perspektivisch der Anspruch richtig, unabhängig von der „sektoralen Herkunft“ der handelnden Ärzte einen Versorgungsrahmen zu definieren, in dem sowohl Krankenhäuser als auch vertragsärztliche Leistungserbringer fachärztlich tätig sein dürfen. Die DGIV begrüße deshalb grundsätzlich ein solches Vorhaben. Allerdings sieht die DGIV kritisch, dass es sich hier nach der Diktion des Arbeitsentwurfes wohl einschränkend nur um einen „gemeinsamen ambulanten fachärztlichen Versorgungsbereich“ handeln soll.
Der Kabinettsentwurf vom 17.07.2019 über das „MDK-Reformgesetz“ sieht eine Änderung von § 115b SGB V (Ambulantes Operieren im Krankenhaus) vor. „Ambulant durchführbaren Operationen, stationsersetzenden Eingriffe und stationsersetzenden Behandlungen“ sollen nach der Absicht des BMG bis zum 30. Juni 2021 nach gutachterlicher Untersuchung des diesbezüglichen Standes der medizinischen Erkenntnisse neu vereinbart werden. Mit der Aufgabenstellung des Koalitionsvertrages für die Arbeitsgruppe („bis 2020“) kollidiert allerdings diese Vorgabe zeitlich bereits erheblich.
„Es verstärkt sich der Eindruck, dass zur Ausschöpfung bestehender Effizienzreserven im Schnittstellenbereich von ambulant und stationär zunehmend nicht mehr auf das Instrument des Wettbewerbs gesetzt wird, weder für die Kassen- noch für die Leistungserbringerseite. Bund und Länder werden sich entscheiden müssen, ob hier eine Abkehr von der bisher von Regierungsseiten propagierten wettbewerblichen Orientierung erfolgen soll. Vieles von den jetzt bekanntwerdenden Absichten geht jedenfalls mit diesen ursprünglichen Zielen nicht mehr zusammen“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende abschließend.