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DGP: Palliativärzte lehnen mehrheitlich den ärztlich assistierten Suizid ab

23.09.2015 11:02
„Eine Normalisierung des ärztlich assistierten Suizids wäre ebenso der falsche Weg wie dessen strafrechtliches Verbot", warnt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Prof. Dr. Lukas Radbruch. Ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot kann Schwerkranke mit Sterbewunsch erheblich entlasten.

Dabei stützt sich Radbruch auf erste Ergebnisse einer aktuellen Befragung unter DGP-Mitgliedern, in der 1.836 Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und Vertreter weiterer Berufsgruppen bis Ende August umfassend Auskunft zu ihren täglichen Erfahrungen in der Versorgung schwerstkranker Menschen und zu ihrer Einstellung zu Suizidassistenz und Sterbebegleitung gegeben haben. 56 Prozent der befragten Ärzte lehnen eine eigene
Beteiligung am ärztlich assistierten Suizid grundsätzlich ab. Nur 21 Prozent aller befragten Berufsgruppen sehen die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Änderung, wohingegen ein Verbot der organisierten („geschäftsmäßigen") Sterbehilfe von 56 Prozent befürwortet wird.

Drei Viertel der antwortenden Ärzte berichteten im Rahmen der Online-Befragung, sie seien im Verlauf der vergangenen fünf Jahre ihrer ärztlichen Tätigkeit von durchschnittlich zehn Patienten um Suizidassistenz gebeten worden. Gleichzeitig unterstrich eine große Mehrheit der Befragten, dass schwerkranke Menschen, die den Wunsch nach Suizidhilfe äußern, nicht zwingend den sofortigen eigenen Tod wünschen, sondern oftmals das Ende einer unerträglichen Situation. „Zur Entlastung sei das Gespräch über den Sterbewunsch wesentlich,
darin waren sich die Befragten einig", wie Prof. Dr. Friedemann Nauck, Präsident der DGP von 2010 bis 2014, betonte. Ein Sterbewunsch sei nicht absolut und ausschließlich, so schätzen es 94 Prozent ein, sondern häufig Ausdruck einer Ambivalenz, selbst wenn der Wunsch nach ärztlich assistiertem Suizid in Einzelfällen nachvollziehbar sei.

Nur vier Prozent halten die vorhandenen palliativmedizinischen Kapazitäten für ausreichend. Deshalb begrüßt die DGP den vorliegenden Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer flächendeckenden und qualitätsgesicherten Hospiz- und Palliativversorgung, unterstrich Prof. Dr. Maria Wasner, Vizepräsidentin der DGP, nur so könne „ein Sterben erster und zweiter Klasse in Abhängigkeit von Wohnort, Erkrankung oder Alter" vermieden werden. In einer aktuellen Stellungnahme zum HPG hat die DGP notwendige gesetzgeberische Einsatzfelder benannt, um eine qualitativ hochwertige Palliativversorgung auch in der Regelversorgung zu etablieren und zu finanzieren.

Die Anhörung zur Sterbebegleitung findet am 23. September im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages statt.

abgelegt unter:
Editorial

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Prof. Dr.
Reinhold
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