Die Mortalitätsrate darf nicht alleiniges Kriterium einer guten Schlaganfallversorgung sein
Wird die Sterblichkeitsrate zum ausschlaggebenden Maßstab für Qualität, besteh die Gefahr, dass unter den schlaganfallversorgenden Kliniken ein Wettbewerb nach der Maxime „bei uns wird nicht gestorben“ entfacht wird. Und dass Schwerstkranke, die nach sinnvoller Ausschöpfung akuter Therapiemaßnahmen keine Chance auf eine für sie akzeptable Lebensqualität haben, eine unangemessene lebenserhaltende Therapie bekommen, um sowohl hohe Erlöse zu erzielen als auch in der Qualitätsstatistik den Anschein hoher Behandlungsqualität zu vermitteln.
Gute oder schlechte Schlaganfallversorgung lasse sich nicht allein an der Überlebensrate messen. Die Prozess- und Ergebnisqualität der Akutphase muss durch eine kompetente Palliativmedizin für diejenigen Patienten, die von der zunächst initiierten lebenserhaltenden und behinderungsreduzierenden Therapie nicht profitieren, ergänzt werden. Hohe Versorgungsqualität impliziert auch eine engagierte Sterbebegleitung, die einen menschenwürdigen Tod im Krankenhaus zulässt.
Ein kombinierter Qualitätsindikator für eine vertrauenswürdige Schlaganfallmedizin muss sowohl das kurative diagnostische und therapeutische Vorgehen berücksichtigen als auch eine kritische Indikationsstellung und ethisches Augenmaß mit Respekt vor der Selbstbestimmung des Patienten. Unter diesen Vorzeichen wären ein zukunftsorientierter Wettbewerb und eine echte Qualitätsoffensive seitens der Leistungsanbieter für Schlaganfallpatienten hilfreich.
Eine verlässliche und differenzierte Grundlage dafür liegt bereits vor: Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schlaganfallregister (ADSR) hat schon 2006 evidenzbasierte Qualitätsindikatoren definiert (3), die sich seit Jahren im Stroke-Unit-Zertifizierungsverfahren bewähren.