DKG: Medizinische Versorgungszentren dürfen nicht gefährdet werden
"Rund 18.000 Ärzte arbeiten heute in den mehr als 2.800 MVZ bundesweit. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung. Sie erschließen zudem angestellt ärztliche Tätigkeiten für die ambulante Patientenversorgung, die auf selbstständiger Basis nicht zur Verfügung stünden", erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Nach dem Gesetzentwurf sollen in MVZ frei werdende Stellen angestellter Ärzte nicht mehr automatisch nachbesetzt werden können. Das würde nach Meinung der DKG die ambulante ärztliche Versorgung schwächen und die Ziele des TSVG konterkarieren. Wenn die Nachbesetzung von Stellen in den MVZ von der ohnehin unzureichenden und fehlsteuernden Bedarfsplanung abhängig gemacht werde, könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) faktisch über die Fortexistenz der MVZ bestimmen. Da die KVen MVZ in Krankenhausträgerschaft begrenzen wollten und grundsätzlich eine betont kritische Haltung zu ambulanten Leistungen in Krankenhäusern einnähmen, sei die Zukunft vieler MVZ mehr als ungewiss.
Absolut inakzeptabel seien auch die vorgesehenen Modalitäten. Würden von den KVen niedergelassene Praxen in überversorgten Regionen nicht zur Wiederbesetzung freigegeben, müssten an die Inhaber Entschädigungszahlungen geleistet werden. Die verweigerte Nachbesetzung in MVZ solle dagegen ohne Ausgleiche stattfinden. Dies sei nach Meinung der DKG eine Enteignung auf kaltem Wege und dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten.