DKG zu Änderungsanträgen MDK-Reform
Hintergrund ist, so die DKG, ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der vorsieht, dass jede Krankenhausrechnung bei deren Überprüfung eine Minderung des Rechnungsbetrages herauskommt, eine Strafzahlung des Krankenhauses von 300 Euro auslöst. Derzeit führten circa 50 Prozent der geprüften Rechnungen zu Rechnungsanpassungen. Durch die ebenfalls mittels Änderungsantrag von zehn auf 12,5 Prozent erhöhte Prüfquote sei von etwa 1,25 Millionen Fällen auszugehen, bei denen es mit Sicherheit zu Strafzahlungen kommen werde.
Während der bisherige Gesetzentwurf Strafzahlungen nur für Kliniken vorsah, die im Jahr 2020 erhöhte Prüfauffälligkeiten hatten, sieht der Änderungsantrag für alle Kliniken ab Januar Zahlungen vor. Damit werde durch diese Änderung eine Kürzung von mindestens 380 Millionen Euro zu Lasten der Krankenhäuser im Jahr 2020 ausgelöst. Die Regelung führe zudem dazu, dass die Krankenkassen jede Rechnungsprüfung mit allen verfügbaren Mitteln zu einer Kürzung führen werden. Damit werde das Prüfgeschehen noch stärker streitbehaftet sein und die Gerichte noch mehr belastet werden. Zu berücksichtigen sei außerdem, dass 50 Prozent Kürzungen darauf zurückzuführen seien, dass Krankenhäuser Patienten in ihrer Obhut belassen und versorgen. Strafe für soziale Verantwortung sei völlig inakzeptabel.
Die Krankenhäuser appellieren an die Koalitionsfraktionen, die ursprüngliche Zielsetzung des Gesetzes nicht aufzugeben. „In den ursprünglichen Texten des Gesetzentwurfes wurde zu Recht und richtig dargestellt, dass die Krankenhäuser mit nicht gerechtfertigten und überzogenen Prüfungsstrategien von den Krankenkassen heimgesucht werden. Dieser Grundintention sollte man wieder folgen“, so Baum.