DMP sollen weiterentwickelt werden
Besonders medizinischen Dachverbänden und Gesellschaften, den Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis und den Spitzenverbänden der Selbsthilfe- und Patientenorganisationen soll mit dem Beschluss nach einer vergleichbaren Themensammlung im Jahr 2005 erneut Gelegenheit gegeben werden, Vorschläge für Krankheiten einzureichen, für die DMP entwickelt werden können.
„Die strukturierten Behandlungsprogramme werden in dem vor einigen Wochen vorgelegten Koalitionsvertrag positiv erwähnt. Wir empfinden dies als Rückenstärkung. DMP sollen auch künftig dazu beitragen, die hohe medizinische Versorgungsqualität weiter zu verbessern. Bestehende DMP sollen weiterentwickelt und neue Programme aufgelegt werden. Mit der heutigen Entscheidung greift der G-BA den erklärten Willen der neuen Bundesregierung proaktiv auf“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses.
Bislang hat der G-BA die Anforderungen an DMP für Patientinnen und Patienten mit Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus Typ 1 und 2), Erkrankung der Herzkranzgefäße (koronare Herzkrankheit, KHK), chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale und COPD) und Brustkrebs formuliert. Für das DMP KHK wurde zudem das Modul Chronische Herzinsuffizienz entwickelt.
„Von Seiten der Koalitionäre wurden Depressionen und chronischer Rückenschmerz als Themen für neue DMP genannt. Ich gehe davon aus, dass diese Vorschläge von den medizinischen Fachgesellschaften und Patientenorganisationen aufgegriffen werden. Darüber hinaus liegt zudem bereits ein Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu rheumatoider Arthritis vor. Nach Sichtung aller Themenvorschläge werden wir entscheiden, für welche Erkrankungen prioritär neue DMP entwickelt werden“, so Klakow-Franck weiter.
Gemäß § 137f Abs. 1 SGB V legt der G-BA in Richtlinien geeignete chronische Krankheiten fest, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden sollen. Bei der Auswahl müssen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden: Zahl der von der Krankheit betroffenen Versicherten, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität der Versorgung, die Verfügbarkeit von evidenzbasierten Leitlinien, der sektorenübergreifende Behandlungsbedarf, die Beeinflussbarkeit des Krankheitsverlaufs durch Eigeninitiative des Versicherten sowie ein hoher finanzieller Aufwand der Behandlung.
Anhand dieser Kriterien und den mit den bisherigen DMP gewonnenen Erfahrungen hat der G-BA einen Fragenkatalog entwickelt, der als Grundlage für die Auswahl festzulegender Krankheiten dient. Die Vorschläge müssen anhand des Kataloges begründet und möglichst in elektronischer Form an den G-BA übermittelt werden. Der Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen können in Kürze unter www.g-ba.de abgerufen werden. Der ausgefüllte Katalog sowie ergänzende Unterlagen können dann an das E-Mail-Postfach dmp@g-ba.de geschickt werden.
Der G-BA hatte zunächst die gesetzliche Aufgabe, die inhaltlichen Anforderungen an die DMP zu bestimmen und entsprechende Empfehlungen an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abzugeben. Seit dem Jahr 2012 ist der G-BA gesetzlich beauftragt, eigene Richtlinien zu den DMP zu beschließen. Die praktische Umsetzung in der Versorgung erfolgt dann auf Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern.