Vorsitzender der Schiedsstelle berufen
Mit diesem Schritt hat die Selbstverwaltung gemeinsam mit den Herstellerverbänden der pharmazeutischen Industrie die Vorgabe des Gesetzgebers für die anstehenden Rabattverhandlungen bei Arzneimitteln nach § 130b SGB V erfolgreich abgeschlossen. Ziel des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) ist es, dass die pharmazeutischen Hersteller und der GKV-Spitzenverband künftig Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel auf der Grundlage eines durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgestellten Zusatznutzens aushandeln. Können sich die Vertragsparteien auf dem Verhandlungswege jedoch nicht über einen Rabatt auf den Abgabepreis des Herstellers einigen, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Schiedsstelle nach § 130b SGB V eingeschaltet wird und den Betrag festsetzt. Der ausgehandelte oder festgesetzte Rabatt gilt nicht nur für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern für alle Personen, die dieses Arzneimittel erwerben.
Eine der ersten Aufgaben der Schiedsstelle wird es sein, eine neue Geschäftsordnung zu erarbeiten und zu verabschieden. Damit soll im Juli 2011 begonnen werden. Die Geschäftsordnung muss durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 130b SGB V ist beim GKV-Spitzenverband angesiedelt. Die ersten Verhandlungen zwischen pharmazeutischen Herstellern und dem GKV-Spitzenverband über konkrete Erstattungsbeträge werden vermutlich im Januar 2012 beginnen.
Die beteiligten Organisationen haben dem Bundesministerium für Gesundheit die personelle Besetzung der Schiedsstelle mitgeteilt